Lastenfahrrad Förderung in Österreich – Wien

Die Förderung umfasst e-Fahrräder für Betriebe, Gebietskörperschaften und Gemeinden ab einer Anzahl von 5 Stück, (e-)Transporträder, die ein zulässiges Zuladegewicht von mindestens 60 kg oder ein höchstzulässiges Gesamtladegewicht von ≥ 140 kg aufweisen, sowie (E-)Falträder, deren maximale Abmessungen im gefalteten Zustand nicht mehr als 110 x 80 x 40 cm betragen dürfen, auch wenn das Gesamtvolumen unter 0,352 m3 liegt.

Lastenfahrrad Förderung im Saarland

Die saarländischen Kommunen gehen mit gutem Beispiel voran und möchten mit der Lastenrad Förderung Möglichkeiten schaffen, die Attraktivität der nachhaltigen Mobilität zu erhöhen.

Lastenfahrrad Förderung in Düsseldorf

Die Förderung ist bereits ausgeschöpft, es können leider keine weiteren Anträge gestellt werden. Sollte die Förderung erneut aufgelegt werden, informieren wir dich hier rechtzeitig.