Lastenfahrrad Förderung in NRW
Die Kaufprämie für das umweltfreundliche Lastenfahrrad in NRW
Freiberufler, Gewerbetreibende, Juristische Personen, Kommunen, Privatpersonen, Unternehmen
(e-)Lastenräder mit einer Nutzlast min. 70 kg ohne Fahrer + verlängertem Radstand oder einer fest verbundenen Transportvorrichtung.
Nordrhein-Westfalen
2000 Euro
Die Förderung in NRW tritt ab 01.02.2024 wieder in Kraft.
Ab sofort haben Gemeinden, Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler wieder die Möglichkeit sich auf eine Lastenrad Förderung in NRW zu bewerben.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- Lastenfahrräder mit und ohne Elektromotor
- mit einer Nutzlast von mindestens 70 kg ohne Fahrer
- und verlängertem Radstand oder einer fest verbundenen Transportvorrichtung
Wichtig: Nicht gefördert werden Anhänger und Lieferbikes.
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- Für Lastenfahrräder ohne Motor pauschal 500 €
- Für Gemeinden und kommunale Betriebe bis zu 40 % der Anschaffungskosten, max. 2.000 €
- Für Unternehmen (Freiberufler, Gewerbebetreibende, Einzelunternehmer, juristische Personen) bis zu 20 % der Anschaffungskosten, max. 1.000 €
Pro Antragssteller können bis zu fünf Lastenfahrräder pro Jahr bewilligt werden.
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Gruppierungen folgender Kategorien:
- Unternehmen mit (Wohn-)Sitz oder einer Niederlassung im Land Nordrhein-Westfalen
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Die Förderung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen kann ganz einfach online beantragt werden.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Hole einen Kostenvoranschlag bzw. ein Angebot ein.
Schritt 2:
Fülle das Antragsformular online aus und lade den Kostenvoranschlag oder das entsprechende Angebot hoch. Über den Button "PIN-Code anfordern" wird an die von dir angegebene E-Mail-Adresse der PIN-Code geschickt.
Antragsformular Lastenrad mit Motor
Antragsformular Lastenrad ohne Motor
Wichtig: Der Code muss innerhalb von 30 Minuten eingegeben werden!
Schritt 3:
Bestätige die "wahrheitsgemäßen Angaben". Danach erhältst du eine E-Mail zur Bestätigung.
Schritt 4:
Nach der positiven Prüfung deines Antrages erhältst du den entsprechenden Zuwendungsbescheid.
Schritt 5:
Nun kannst du über den Link im Zuwendungsbescheid „Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag“ die Zuwendung entsprechend abrufen.
Schritt 6:
Nach der positiven Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen.
Unsere Lastenfahrrad-Experten in NRW helfen dir gerne weiter und beraten dich zu deinem förderfähigen Lasten e-Bike!