Du möchtest ein Dienstrad e-Bike & Fahrrad Leasing Projekt in deiner Firma umsetzen und durch Gehaltsumwandlung oder sogar Kostenübernahme für deine Mitarbeiter viele Vorteile für Arbeitnehmende und Arbeitgebende genießen? Du möchtest bei deinem Dienstrad Projekt steuerliche Rechtssicherheit und wenig Aufwand in der Abwicklung? Gerne beraten wir dich als kompetente und unabhängige Leasing Experten und schauen gemeinsam, welches der vielen Konzepte am Markt am besten zu dir passt. Auf Wunsch bieten wir dir auch ein eigenes modulares Konzept an, welches perfekt auf deine Bedürfnisse zugeschnitten werden kann. Unsere Beratung ist kostenfrei und unverbindlich.
Günstig zum Traum Lastenrad! Mit Leasing wird's deins!
Unsere Leasingpartner
Du hast bereits einen Leasinganbieter für dein Traum e-Bike? Sehr gut! Denn wir arbeiten mit allen namhaften Anbietern zusammen!
Du hast noch keinen Anbieter? Finde mit uns gemeinsam den Partner, der perfekt zu dir passt!
Deine Leasing Vorteile
Mit deinem Dienstrad profitierst du von zahlreichen Vorteilen. Seit dem 01.01.2020 gilt die sogenannte 0,25 % Regelung. Sofern dein Arbeitgeber die Leasingrate komplett übernimmt gilt seit 2019 sogar die 0 % Regelung. Die Versteuerung des geldwerten Vorteils fällt dann weg und du fährst kostenfrei.
- Premium Marken & über 37.000 verfügbare e-Bikes
- Deutschlandweites Händlernetz
- Top-Konditionen und langfristige Sicherheit
- Beratung kostenfrei und unverbindlich
Leasingrate errechnen - Schnell und unkompliziert
Mit unserem praktischen Ersparnis-Rechner kannst du als Arbeitnehmer ganz einfach online ermitteln, wie viel Prozent du im Vergleich zum Privatkauf sparst und wie hoch deine Nettolohnbelastung wäre.
Aktueller Hinweis: Leasingrate kann je nach ausgewählter Leasingbank leicht abweichen!
Wie funktioniert's?
Erlebe grenzenlose Freiheit mit e-Bike-Leasing! Dank der cleveren Gehaltsumwandlung sparst du bis zu 40% im Vergleich zum Barkauf. So einfach geht’s:
- Beratungstermin vereinbaren
- Traum-Bike auswählen
- Schnell und unkompliziert leasen
Leasing-Beratung: kostenfrei & unverbindlich
Jetzt ein Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe finden!
Du bist selbstständig?
Du bist selbstständig, Freiberufler oder Gewerbetreibender und denkst darüber nach, dir eines oder mehrere Bikes anzuschaffen!? Dann nutze jetzt die Vorteile des e-motion e-Bike Leasings!
Bis 31.12.2030 zahlen Selbstständige keine 1 % geldwerten Vorteil mehr sondern 0 % – die private Nutzung wird also komplett steuerfrei!
Jetzt Info-Paket für dein Dienstrad-Projekt anfordern
Gib uns gerne ein paar Informationen über dein Unternehmen, wir setzen uns gerne mit dir in Verbindung und prüfen deine Anfrage.
Häufige Fragen zum e-Bike Leasing
Im Bereich “Häufige Fragen” findest du weitere Antworten auf häufige Fragen zum Dienstrad Leasing für (Lasten) e-Bikes.
e-Bike fahren – Steuern sparen
Wir bieten dir ein rundes Konzept in Sachen e-Bike Leasing über Gehaltsumwandlung für Arbeitnehmer / Mitarbeiter (e-motion Firmen e-Bike) sowie für normales e-Bike Leasing für Selbstständige / Gewerbetreibende (e-motion e-Bike Leasing).
Der Ablauf – in wenigen Schritten zum Wunsch e-Bike
Erfahre hier mehr!
Das schöne am e-Bike Leasing ist, dass Mitarbeitende, die ihr e-Bike über die Firma leasen, ihr Bike auch unbeschränkt privat nutzen dürfen! Überlässt der Arbeitgebende dem Mitarbeitenden ein Lastenrad, Fahrrad oder Pedelec, muss dieser den geldwerten Vorteil, den er aus der privaten Nutzung zieht, versteuern. Dies gilt jedoch nur, wenn der Mitarbeitende sich an den Kosten per Gehaltsumwandlung beteiligt. Falls der Arbeitgebende alle Kosten übernimmt, quasi als Gehaltsextra, zahlt der Mitarbeitende seit 01.01.2019 0 % für den geldwerten Vorteil (bei neu abgeschlossenen Verträgen).
1 % Regelung – Fahrtenbuch nicht nötig
Folgender Erlass vom 23. November 2012 der obersten Finanzbehörden der Länder regelt die Versteuerung: „Nach § 8 Absatz 2 Satz 8 EStG wird hiermit als monatlicher Durchschnittswert der privaten Nutzung (einschließlich Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte und Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) 1 % der auf volle 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrrads einschließlich der Umsatzsteuer festgesetzt. Die 44 € Freigrenze für Sachbezüge nach § 8 Absatz 2 Satz 9 EStG ist nicht anzuwenden.“ Ein 1.999 € inkl. Mwst. e-Bike würde also zu 19 € geldwertem Vorteil pro Monat führen.
Neuigkeiten für alle Verträge die zwischen 01.01.2019 – 31.12.2030 abgeschlossen werden, gemäß Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder zur Steuerlichen Behandlung von (Elektro-)Fahrrädern:
Beim e-Bike Leasing kannst du bares Geld sparen im Vergleich zum Privatkauf. Als Arbeitnehmender / Mitarbeitender kannst du die Leasingrate ganz einfach vom Arbeitgebenden über eine Gehaltsumwandlung zahlen lassen. Du kannst dich also bei uns ein hochwertiges e-Bike aussuchen, z.B. für 3.600 € und überzeugst deinen Arbeitgeber, dass er dir die Leasingrate von ca. 100 € vom Gehalt abzieht. Wenn du mal überlegst, dass vom Bruttogehalt meist gerade mal die Hälfte übrig bleibt, dann ist das doch eine tolle Sache, wenn man die 100 € Leasingrate vom Bruttogehalt, anstelle vom Nettogehalt zahlt. Neben der Brutto-Netto Ersparnis profitierst du auch davon, dass dein Arbeitgeber keine 19 % Mehrwertsteuer auf die Leasingrate zahlen muss, bzw. diese wieder erstattet bekommt. Lediglich die private Nutzung deines “Dienst-e-Bikes / Firmen-e-Bikes” musst du zusätzlich über die 1 % Regelung (seit 2020 sogar nur 0,25 %) versteuern, was beim einem 3.600 € Rad gerade mal ca. 9 € im Monat ausmacht.
Leasing ist im zivilrechtlichen Sinn ein Nutzungsüberlassungsvertrag. Bei einem, den steuerrechtlichen Bestimmungen erfüllenden Leasingvertrag, ist das Objekt dem Leasinggeber wirtschaftlich zuzurechnen. Die Leasingraten sind in voller Höhe die monatlich ansetzbaren Kosten eines gewerblichen Leasingnehmers, der das Objekt weder als Anlagevermögen ausweist, noch Dauerschulden aus dessen Finanzierung bilanzieren muss.
Eine Eigentumsübertragung an den Leasingnehmer darf nicht das fest vereinbarte oder wahrscheinliche Ziel eines Leasingvertrages sein, der ansonsten steuerrechtlich als Mietkaufvertrag qualifiziert wird. Bei e-Bike Leasing geht es meist um Vollamortisation mit Laufzeit von 36 Monaten.
Da die Abgrenzung zum Mietkauf sehr wichtig ist, gehen wir auf dieses Thema nochmal detaillierter ein: Mietkauf ist aus steuerlicher Sicht nicht unbedingt gleichbedeutend mit Leasing. Bei einem Mietkauf geht das wirtschaftliche Eigentum sofort auf den Käufer über. Das macht eine Aktivierung im Anlagevermögen notwendig. Das juristische Eigentum geht in der Regel nach der Zahlung der letzten Rate an den Käufer über. Bei einem Mietkaufvertrag ist das Objekt dem Mietkäufer wirtschaftlich zuzurechnen. Dieser muss sowohl das Objekt als auch die Verpflichtungen aus dem Mietkaufvertrag in seine Bilanz aufnehmen. Die monatlichen Kosten bestehen aus dem Zinsanteil der Mietkaufraten und der Abschreibung des Objektes.
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