Lastenfahrrad Förderung in Österreich

Förderung für Gewerbetreibende und Betriebe

Lastenrad Förderung in Österreich
Wer hat Anrecht?

Stiftungen, Vereine, Unternehmen

Voraussetzungen

Die Förderung umfasst den Kauf von Elektro-Fahrrädern (mindestens 5 Stück), (Elektro-)Transporträdern (mit einem Mindestzuladegewicht von 60 kg, maximal 600 W Leistung und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h) sowie (Elektro-)Falträdern (mit einem Faltmaß von maximal 110 x 80 x 40 cm). Es ist zu beachten, dass die Förderung von Elektrofahrrädern nur gewährt wird, wenn ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern verwendet wird.

Reichweite

Österreich

Fördermittel

900 Euro

Die Förderung umfasst e-Fahrräder für Betriebe, Gebietskörperschaften und Gemeinden ab einer Anzahl von 5 Stück, (e-)Transporträder, die ein zulässiges Zuladegewicht von mindestens 60 kg oder ein höchstzulässiges Gesamtladegewicht von ≥ 140 kg aufweisen, sowie (E-)Falträder, deren maximale Abmessungen im gefalteten Zustand nicht mehr als 110 x 80 x 40 cm betragen dürfen, auch wenn das Gesamtvolumen unter 0,352 m3 liegt.

Die Förderung für Gewerbetreibende geht in die nächste Runde und wird weiterhin vom Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) ausgeschüttet. Um den Klimaschutz voranzutreiben und die nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten, stehen ab sofort wieder verschiedene Förderungen zur Verfügung.
Die Förderung konzentriert sich auf die Anschaffung von Elektro-Fahrräder, Elektro-Transporträdern oder Transporträdern im betrieblichen Einsatz und gilt solange das Budget verfügbar ist.

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • Elektro-Fahrräder ab Kauf einer Menge von 5 Stück
  • (e-)Lastenfahrräder mit einem Gesamtladegewicht von bis zu > 140 kg
  • (e-)Falträder

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • Pro e-Bike (ab 5 Stück) insgesamt 300 €
  • Pro Elektro-Transportrad oder Transportrad ( höchstzulässiges Gesamtladegewicht (Zuladung + Lenkende) von ≥ 140 kg auf) 900 €
  • Pro (e-)Faltrad insgesamt 500 €

Wichtig:

  • Die Förderung ist jedenfalls mit 30 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt.

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Gruppierungen/Betriebe folgender Kategorien:

  • Betriebe
  • Gebietskörperschaften
  • Vereine
  • konfessionelle Einrichtungen

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Du kannst dich ganz einfach und problemlos direkt online registrieren.

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Die Einreichung erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren. Erst musst du dich im ersten Schritt registrieren. Die Registrierung ist ausschließlich online möglich.

Schritt 2:
Nach erfolgter Registrierung sind die Fördermittel erst einmal reserviert. In einer E-Mail erhältst du einen individuellen Link für die Antragsstellung auf der Online-Plattform. Der Link ist 36 Wochen gültig, in dieser Zeit muss auch die Lieferung und Bezahlung des Fördergegenstandes erfolgen.
Daher sollte vor der Registrierung bekannt sein, ob diese Punkte innerhalb der 36 Wochen fristgerecht umsetzbar sind.

Bei Kauf des (e)-Lastenrads und/oder e-Bikes vor Durchführung der Registrierung ist das Rechnungsdatum im Zuge der Registrierung anzugeben. Bitte beachte in diesem Fall, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 9 Monate sein darf - und auch hier ebenfalls die 36 Wochen Frist ab Registrierungsdatum gilt. Hierbei ist das frühere Datum ausschlaggebend.

Zur Antragsstellung benötigst du die folgenden Unterlagen:

  • Rechnung über die Anschaffungskosten der Fahrräder ohne Zubehör
  • Unterfertigtes Formular zur Förderungsabrechnung
  • Nachweis über den Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern beim Kauf elektrisch betriebener Fahrräder
  • Werden mehr als 10 Fahrzeuge beantragt oder mehrere Anträge innerhalb dieses Förderungsprogramms gestellt, ist eine bearbeitbare Excel-Liste folgenden Inhalts vorzulegen: Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Rahmennummer, falls zutreffend: Leasingvertragsnummer für alle innerhalb dieses Jahresprogramms beantragten Fahrzeuge.
  • Unterliegt die/der Förderungswerber:in den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes, so sind diese einzuhalten und die entsprechenden Nachweise und Unterlagen sind im Zuge der Antragstellung vorzulegen.
  • Die „Bestätigung über den Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern“ ist auf eine der folgenden Arten zu erbringen: Bei Ladeinfrastruktur ist der Nachweis zwingend für jenen Standort zu erbringen, an dem die Ladeinfrastruktur errichtet wird. Wird der Strom aus erneuerbaren Energieträgern zugekauft: Stromliefervertrag mit einem der Energieversorger, die taxativ im jeweils aktuellsten Stromkennzeichnungsbericht der e-control (Tabelle „Stromkennzeichnungen der evaluierten Lieferant:innen im Vergleich“) als „Grünstromanbieter:innen“ angeführt werden, oder Formular Bezug erneuerbarer Energieträger mit Bestätigung durch das Energieversorgungsunternehmen. Wird der Strom hauptsächlich aus einer eigenen stromproduzierenden Anlage (PV-Anlage, Windkraftanlage) bezogen, ist ein geeigneter Nachweis (Rechnung der Anlage) vorzulegen.
  • Das unterfertigte Formular zur Förderungsabrechnung

Den entsprechenden Leitfaden findest du hier.

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Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden. 

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