Lastenfahrrad Förderung im Saarland
Neue Förderung einer nachhaltigen Mobilität im Saarland
gemeinnützige Organisationen, Juristische Personen, Kommunen, Privatpersonen
Zuladungsmöglichkeit min. 50 kg, zulässiges Gesamtgewicht min. 150 kg
Saarland
1000 Euro
Die saarländischen Kommunen gehen mit gutem Beispiel voran und möchten mit der Lastenrad Förderung Möglichkeiten schaffen, die Attraktivität der nachhaltigen Mobilität zu erhöhen.
Für (e-)Lastenfahrräder erhalten die Förderberechtigten eine Kaufprämie bis zu 1.000 Euro.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- Serienmäßig hergestellte Cargobikes (Lastenfahrräder und Lastenpedelecs)
- Pedelecs
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- Lastenfahrräder bis zu 25 %, bis zu einer max. Fördersumme von 500 €
- Lastenpedelecs bis zu 25 %, bis zu einer max. Fördersumme von 1.000 €
- Pedelecs bis zu 25 %, bis zu einer max. Fördersumme von 500 €
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen bzw. deren Träger
- Kommunale Zweckverbände, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Sonstige Betriebe und Einrichtungen in mehrheitlich kommunaler Trägerschaft
- Kommunen, Gemeinden, Städte, Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken
- Eingetragene, nicht-wirtschaftliche Vereine
- Natürliche Personen und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Haupt(wohn)sitz oder Betriebsstätte im Saarland
Wichtig:
Die Antragsberechtigung ist vom jeweiligen Fördergegenstand abhängig! - Privatpersonen und Unternehmen sind ausschließlich für die Fördergegenstände Lastenfahrräder und Lastenpedelecs förderberechtigt
- Vereine sind lediglich für die Fördergegenstände Lastenfahrrad, Lastenpedelecs und innovative Projekte förderberechtigt
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Den Zuwendungsantrag zur Förderung findest du online.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Besuche die Homepage des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Der Antrag des zuständigen Ministeriums muss ausgefüllt und unterschrieben versendet werden.
Schritt 2:
Richte die Zuwendungsanträge an:
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Oberste Straßenbaubehörde
Florian Gebel
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
E-Mail: fahrrad@umwelt.saarland.de
Schritt 3:
Einzureichen sind außerdem:
- Der Kostenvoranschlag, oder ein anderes Dokument, dass den Kaufpreis zeigt, Angaben zur Zuladungsmöglichkeit sowie zum zulässigen Gesamtgewicht gibt
- Kurzer Erläuterungsbericht (wofür soll das Lastenrad eingesetzt werden?)
Schritt 4:
Nach Erhalt der Förderung müssen im Rahmen des Schlussverwendungsnachweises noch die folgenden Dokumente eingereicht werden:
- Das vollständig ausgefüllte Formular „Verwendungsnachweis einer Zuwendung zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität im Saarland Teil- Förderung des Radverkehrs (VN- NMOB- Rad)“
- Rechnung des Fördergegenstands
- Zahlbeleg
- Fotodokumentation (Pedelec, Lastenfahrrad, Lastenpedelec inkl. Aufkleber)
- Ggfs. weitere im Zuwendungsbescheid aufgeführte Unterlagen
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