Lastenfahrrad Förderung in Mettmann

Förderung von Lastenfahrrädern im Kreis Mettmann

Lastenrad Förderung in Kreis Mettmann
Wer hat Anrecht?

Privatpersonen

Voraussetzungen

Die Lastenfahrräder müssen über standardisierte Sonderaufbauten, sowie Sonderaufbauten zum Transport verfügen und eine Nutzlast von min. 150 kg oder eine Zuladung von 50 kg haben. Die geförderten e-Lastenräder dürfen nur für die private Nutzung verwendet werden. Außerdem muss das Lastenrad mindestens 36 Monate gehalten werden, sowie an einer anonymisierten Evaluation des Förderprogramms teilgenommen werden, um potenziell erzielte Verlagerungseffekte ermitteln zu können.

Reichweite

Kreis Mettmann

Fördermittel

1000 Euro

Der Kreis Mettmann startet ein Förderprogramm zur Anschaffung von e-Lastenrädern mit einem Budget von insgesamt 500.000 Euro. Dadurch soll der Individualverkehr im Kreis Mettmann verringert werden.

Was wird gefördert?

 In Frage kommen für die Förderung:

  • e-Lastenräder

Wichtig: Nicht förderfähig sind:

  • Lastenfahrräder ohne elektronische Unterstützung,
  • e-Lastenfahrräder Gespanne
  • elektrisch angetriebene-Fahrradanhänger
  • e-Lastenfahrräder, welche vor Erhalt des Bewilligungsbescheides angeschafft wurden.
  • e-Lastenfahrräder die im Rahmen von Dienstrad-Leasing bzw. Fahrrad-Leasing durch Gehaltsumwandlung über den Arbeitgeber angeschafft werden.
  • e-Lastenfahrräder, die vorrangig für den gewerblichen Personentransport konzipiert wurden (z.B. Rikschas).
  • e-Lastenfahrräder, deren Transportfläche als reine Werbe- oder Verkaufsfläche bzw. für Verkaufsaufbauten genutzt wird (z.B. Getränkeverkauf).
  • die Nachrüstung von Lastenfahrrädern mit Elektromotoren.
  • gebrauchte Lasten e-Bikes

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • bis maximal 25 % der Anschaffungskosten je Lasten e-Bike
  • bis maximal 1.000 € der Anschaffungskosten je Lasten e-Bike

Wichtig: Die Förderung ist auf ein e-Lastenrad pro Haushalt begrenzt!

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:

  • Privatpersonen mit Hauptwohnsitz im Kreis Mettmann

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Du kannst das Antragsformular direkt online ausfüllen und abschicken. Sollte dies aus technischen Gründen nicht möglich sein, kann ein schriftliches Antragsformular beim Kreis Mettmann angefordert werden.

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Besorge zunächst einen Kostenvoranschlag für das Lastenfahrrad

Schritt 2:
Fülle den Förderantrag vollständig aus.

Schritt 3:
Nach Erhalt des Förderungsbescheids kann der Vertrag abgeschlossen werden und die notwendigen Nachweise beim Kreis Mettmann vorgelegt werden.

Wichtig: Lastenräder, die vor dem Erhalt des Bewilligungsbescheids gekauft wurden, können nicht berücksichtigt werden.

Schritt 4:
Wenn alle Angaben korrekt und vollständig sind, bekommst du die entsprechende Summe ausgezahlt.

Weitere Informationen zur Förderung

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden. 

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