Neue Regelungen im Straßenverkehr

Für mehr Sicherheit: Blinker am e-Bike bald Pflicht?

Handwerker fährt auf Urban Arrow Cargo L Toploader durch die Stadt

Bereits seit vielen Jahren spielt die Sicherheit im alltäglichen Straßenverkehr eine besonders wichtige Rolle im gesellschaftlichen sowie politischen Debatten. Zum Schutz der eigenen Sicherheit, greifen Radfahrende auch auf individuelle Lösungen zurück, die unter Umständen nicht zugelassen sind – so zum Beispiel beim Thema “Blinker am e-Bike und Fahrrad“. In diesen Fällen entscheidet die StVZO, die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, was gestattet ist. In der Ordnung werden unter anderem auch Bestimmungen zur Beleuchtung an Rädern bestimmt.

Während Autos bekanntlich per Blinker auf einen Richtungswechsel aufmerksam machen, sind Fahrradfahrende bisher auf Handzeichen angewiesen, bei denen sie die Hand vom Lenker entfernen müssen. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sah bisher keine blinkenden Scheinwerfer und Rückleuchten für herkömmliche Fahrräder und e-Bikes vor. Lediglich spezielle Sondermodelle, bei denen Handzeichen von Aufbauten oder dem Bike an sich verdeckt werden würden, dürfen bis dato mit Blinkern ausgestattet werden. Dazu zählen beispielsweise mehrspurige Räder oder auch Fahrradrikschas. Allerdings könnte eine Neufassung der StVZO das Verbot von Blinkern am Fahrrad und e-Bike nun zukünftig aufheben.

Für mehr Verkehrssicherheit: Blinker am Rad

Ob mit oder ohne Motor, das Bundesverkehrsministerium will bisherige Regelungen auflockern und Blinker an Fahrrädern und e-Bikes zukünftig zulassen. Dies kann ein Schritt in Richtung mehr Verkehrssicherheit sein. Um einen Abbiegevorgang anzuzeigen, müssen die Fahrenden eine Hand vom Lenker nehmen und somit einhändig fahren. Dies kann besonders in stressigen Situationen, bei unebenen Untergründen oder unsicheren Fahrerinnen und Fahrern zu gefährlichen Umständen führen. Fahrtrichtungsanzeiger entschärfen solch potenzielle Gefahrensituationen und bieten entsprechende Entlastung.

Bei Dunkelheit oder nasskalten Witterungsbedingungen sind simple Handzeichen mitunter schwer zu erkennen. Jedoch könnten helle Blinkanlagen für mehr Aufmerksamkeit sorgen und Verkehrsteilnehmende frühzeitig aufeinander aufmerksam machen.

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Blinken auf dem Fahrrad: Wie ist die Praxis?

Wer den Abbiegevorgang nicht per Handzeichen kenntlich macht, begeht mit dem e-Bike und Fahrrad eine Ordnungswidrigkeit. Bis die neuen Regelungen in Kraft treten, sind entsprechende Handzeichen daher weiterhin obligatorisch. In der Schweiz sind Blinker bereits seit einigen Jahren zugelassen, werden jedoch nach wie vor wenig im Straßenverkehr genutzt. Dass elektronische Blinkanlagen zukünftig zur Pflicht werden, ist bisher noch nicht vorgesehen.

Wie eine Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Praxis tatsächlich aussehen könnte, ist noch nicht bekannt. Es gibt bereits einige Anbieter, die Blinker für Fahrräder herstellen. Die Modelle können schnell am Lenker oder am Gepäckträger befestigt werden und bieten eine übersichtliche Anzeige. Weiterhin könnten Blinker bereits in bestehende Front- und Rücklicht-Systeme integriert werden.

Wer sich schon jetzt für ein Blinksystem und den Zusatz an Sicherheit interessiert, kann optional auf einen Fahrradhelm mit Blinker zurückgreifen. Da diese am Körper getragen werden, unterliegen die Blinker an Helmen keinen gesetzlichen Vorschriften.

In jedem Fall gilt, Handzeichen und auch Blinklichter sind kein Ersatz für das aufmerksame Fahren. Du solltest daher immer umsichtig fahren, einen Helm tragen und wie gelernt dich vor dem Abbiegen stets umschauen.

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