Lastenfahrrad Förderung im Rheinisch-Bergischen Kreis

Kaufprämie für den Rheinisch-Bergischen Kreis

Lastenrad Förderung in Rheinisch-Bergischen Kreis
Wer hat Anrecht?

Freiberufler, Gewerbetreibende, Juristische Personen, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen

Voraussetzungen

Der Antrag kann lediglich nach Abschluss des Kaufvertrags und der Zahlung gestellt werden.

Reichweite

Rheinisch-Bergischen Kreis

Fördermittel

2.500 Euro

Aufgrund der hohen Nachfrage ist aktuell das Budget bereits ausgeschöpft.

Im Sinne des integrierten Klimaschutzkonzeptes sowie des integrierten Mobilitätskonzeptes wurde das Förderprogramm "Förderung von Lastenrädern und Fahrradanhängern im Rheinisch-Bergischen Kreis" ins Leben gerufen.

Was wird gefördert?

 In Frage kommen für die Förderung:

  • (e-)Lastenräder
  • Fahrradanhänger

Wichtig:

  • Gewerbetreibende und Unternehmen, freiberuflich tätige Personen sowie gemeinnützig anerkannte Vereine, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts können bis zu fünf Lastenräder oder Fahrradanhänger Förderungen beantragen

  • Privatpersonen können sich auf eine Förderung für ein (e-)Lastenrad oder Fahrradanhänger pro Haushalt bewerben

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • Privatpersonen: 50 % der Anschaffungskosten max. 2.500 € der Anschaffungskosten
  • Bei der Förderung von Lasten e-Bikes müssen Gewerbetreibende und Unternehmen, freiberuflich tätige Personen sowie gemeinnützig anerkannte Vereine, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts zunächst die Förderung des Landes beantragen! Die Förderung wird von der Bezirksregierung Arnsberg im Rahmen der Richtlinie "progres.nrw Programmbereich Emissionsarme Mobilität"  durchgeführt und beträgt 30 % des Einkaufspreises, jedoch maximal 2.100 €. Der Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg kann dann beim Rheinisch-Bergischen Kreis eingereicht werden. So erhalten die Antragstellende weitere 20 % des Einkaufspreises, jedoch maximal 2.000 €. Somit haben Sie die Möglichkeit eine Gesamtförderung in Höhe von 50 % zu erhalten.

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Gruppierungen folgender Kategorien:

  • Gewerbetreibende und Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Rheinisch-Bergischen Kreis
  • Im Rheinisch-Bergischen Kreis ansässige freiberuflich tätige Personen
  • Gemeinnützig anerkannte Vereine, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz oder Niederlassung und Wirkungskreis im Rheinisch-Bergischen Kreis
  • Privatpersonen mit Wohnort und Anschrift im Rheinisch-Bergischen Kreis

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Das Antragsformular für die Lastenrad Förderung findest du auf der Webseite des Rheinisch-Bergischen Kreises.

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Das Antragsformular muss postalisch eingereicht werden:

Rheinisch-Bergischer Kreis
Amt für Mobilität, Klimaschutz und regionale Projekte
Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch Gladbach

Schritt 2:
Dem Antrag sind beizufügen:

  • Kaufvertrag (in Kopie)
  • Zahlungsbeleg (in Kopie)
  • Bei Gewerbetreibenden, Unternehmen, Vereinen und Selbstständigen: Nachweis über die Gewerbetätigkeit, Freiberuflichkeit bzw. Gemeinnützigkeit mit Sitz im Rheinisch-Bergischen Kreis (z.B. Kopie der Gewerbeanmeldung)
  • Bei Privatpersonen: Nachweis über den Wohnort im Rheinisch-Bergischen Kreis (z.B. Kopie des Personalausweises)

Bei der Förderung von e-Lastenrädern als Ergänzung zum Programm Progres.NRW:

  • Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg in Kopie

Wichtig: Der Antrag kann ausschließlich nach Abschluss des Kaufvertrags und Zahlung des Lastenrads / Anhängers gestellt werden. 

Schritt 3:
Die Bearbeitung erfolgt nach dem Eingangsdatum der Anträge. Solange die entsprechenden Haushaltsmittel verfügbar sind, ist auch eine Bewilligung der Förderung möglich. Wenn alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, erhältst du den Bewilligungsbescheid.

Schritt 4:
Die Förderung erhältst du als einmaligen Zuschuss. Mit der Genehmigung des Antrags erhältst du außerdem einen Aufkleber mit dem Hinweis auf das Förderprogramm. Diese muss gut sichtbar auf dem geförderten Fahrzeug aufgeklebt werden.

 
Weitere Informationen zur Förderung

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