Lastenfahrrad Förderung in Rhede
Förderung für (e-)Lastenfahrräder und Lastenanhänger

Privatpersonen
Förderfähig sind werksneue (e-)Lastenfahrräder und Anhänger, die in einem stationären Einzelhandel gekauft wurden. Das Lastenfahrrad muss ein Mindestnutzlast von 120 kg aufweisen und einen verlängerten Radstand haben. Die Transportmöglichkeit muss unlösbar am Fahrrad befestigt sein.
Rhede
750 Euro
Die Stadt Rhede fördert (e-)Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit bis zu 750 €
Lastenräder und Lastenanhänger bieten eine gute Alternative zum Auto. Der durchschnittliche Kaufpreis ist mitunter hoch und so soll durch gezielte finanzielle Bezuschussung von Lastenrädern, Elektro-Lastenrädern und Lastenanhängern ein Anreiz für Privatpersonen geschaffen werden, verstärkt auf dieses umweltfreundliche Verkehrsmittel zu setzen und damit einen Beitrag zur Verkehrswende zu leisten.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
- Lastenanhänger
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 30 % und maximal 750 € für (e-)Lastenfahrräder
- 30 % und maximal 100 € für Lastenanhänger
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Rhede
- Zusammenschluss von Privatpersonen
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du kannst das Antragsformular online ausfüllen und direkt an die Stadt Rhede übermitteln.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Wichtig: Schließe erst einen Kaufvertrag ab, wenn du den Bewilligungsbescheid erhalten hast. Lasse dir zunächst ein konkretes Angebot geben.
Schritt 2:
Fülle den Antrag vollständig aus.
Schritt 3:
Füge die notwendigen Nachweise hinzu:
- Kostenvoranschlag
- Kopie des Ausweises
- Information zur Nutzlast
Schritt 4:
Nach einem positiven Bescheid hast du 12 Wochen Zeit einen Kaufnachweis online einzureichen.