Lastenrad Förderung in Remscheid
Ab sofort fördert die Stadt Remscheid Lastenfahrräder
Freiberufler, Gewerbetreibende, Körperschaften des privaten Rechts, Privatpersonen, Unternehmen
Mindest-Transportvolumen von 1m³, eine Nutzlast von min. 150 kg, Zuladung von min. 50 kg
Remscheid
3.000 Euro
Start der 2. Förderrunde - Es können ab sofort wieder Förderanträge auf ein Lastenrades gestellt werden. Es steht erneut ein Budget von 20.000 Euro zur Verfügung. Schnell sein lohnt sich daher.
Die Stadt Remscheid möchte mit der Kaufprämie für Lastenfahrräder klare Anreize für eine emissionsfreien Transport bieten.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
- (e-)Lastenanhänger
Wichtig:
Die Lastenräder müssen:
- über standardisierte Sonderaufbauten sowie Sonderaufbauten zum Transport verfügen und
- über ein Mindest-Transportvolumen von 1m³ verfügen oder
- eine Nutzlast (=zulässiges Gesamtgewicht-Eigengewicht des Lastenrades) von mindestens 150 kg transportieren können oder
- eine Zuladung von mindestens 50 kg haben.
Die Lastenanhänger müssen:
- gemäß der sicherheitstechnischen Anforderungen der DIN EN 15918 gefertigt worden sein
- eine Zuladung von mindestens 20 kg haben
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 50 % der Anschaffungskosten
- maximal jedoch 2.500 € pro Lastenfahrrad bzw. maximal 3.000 € für Gespanne
Wichtig:
Pro Antrag im Gewerbebereich können max. bis zu 2 Fahrzeuge bzw. Gespanne gefördert werden.
Bei Privatpersonen ist ein Antrag je Haushalt möglich.
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Remscheid
- Eingetragene oder gemeinnützige Vereine und Verbände (Eintrag in Remscheider Vereinsregister oder mit Niederlassung in Remscheid)
- Private Unternehmen bis zu einer Betriebsgröße von 9 Mitarbeitende sowie sonstige Selbstständige und Freiberufler (mit Firmensitz oder Niederlassung in Remscheid; unabhängig von ihrer Rechtsform, einschließlich Genossenschaften)
- In freier Trägerschaft befindliche Kindertagestätten, Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe, Schulen und Krankenhäuser im Stadtgebiet Remscheid
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Ab sofort können Förderanträge auf der Seite Stadt Remscheid heruntergeladen werden.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Lade dir den Förderantrag auf der Seite der Stadt Remscheid herunter und fülle ihn aus. Im Antrag sind folgende Angaben zu machen und die erforderlichen Nachweise beizufügen:
- Angaben zu deiner Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail- Adresse, Kontoverbindung)
- Kontoverbindung
- Angaben zum Fördergegenstand
- Verbindlicher Kostenvoranschlag (ggf. zusätzlicher Leasingvertrag oder Ratenkaufvereinbarung)
- Verpflichtungserklärung
- Datenschutzhinweis / Einverständniserklärung
Schritt 2:
Der Antrag kann nach Befüllung hier eingereicht werden:
Stadt Remscheid
Fachdezernat Ordnung Sicherheit und Recht
3.00 – Stabstelle Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Mobilität
42849 Remscheid
nachhaltigkeit@remscheid.de
Wichtig: Nur vollständige Anträge werden bearbeitet.
Schritt 3:
Voraussetzung für die Auszahlung des Förderbetrages ist das Vorliegen der Bewilligungsbescheides und die Vorlage des Kaufbeleges bzw. Leasingantrages.
Die Rechnung / der Leasingantrag muss:
- auf den Antragstellenden ausgestellt sein
- die Rahmennummer des Lastenrades bzw. zusätzlich des Anhängers enthalten
- dem Fördergeber in Kopie übermittelt werden
Wichtig: Sofern der Rechnungs-/Leasingbetrag von dem im Kostenvoranschlag genannte Kaufpreis abweicht, wird der Förderbetrag unter Berücksichtigung der festgesetzten Konditionen (siehe Richtlinie) entsprechend angepasst.