Lastenfahrrad Förderung in Pulheim
Umsetzung von nachhaltigen Mobilitätsmaßnahmen
Privatpersonen
Förderfähig sind (e-)Lastenfahrräder mit einer unlösbaren Transportmöglichkeit und eine Nutzlast von 70 kg ausweist. Zudem muss die Transportmöglichkeit mehr Volumen oder Gewicht aufnehmen können als herkömmliche Fahrräder oder eine Personen transportieren können, die älter als acht Jahre alt ist.
Pulheim
1500 Euro
Die Stadt Pulheim fördert (e-)Lastenfahrräder mit bis zu 1500 €.
Die Stadt Pulheim unterstützt das Bewusstsein für die Umsetzung von nachhaltigen und stadtverträglichen Mobilitätsmaßnahmen.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 30 % und maximal 1500 € für e-Lastenfahrräder
- 30 % und maximal 800 € für muskelbetriebene Lastenfahrräder
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Pulheim
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du kannst das Antragsformular online herunterladen und per E-Mail bei der Stadt Pulheim einreichen.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Wichtig: Schließe erst einen Kaufvertrag ab, wenn du den Bewilligungsbescheid erhalten hast. Lasse dir zunächst ein konkretes Angebot geben.
Fülle den Antrag vollständig aus.
Schritt 2:
Füge die folgenden Nachweise bei der Antragsstellung hinzu:
- Angebot
- Kopie des Personalausweises
Schritt 3:
Wenn dein Bescheid positiv ausfällt, kannst du das Lastenfahrrad kaufen und die Rechnung sendest du anschließend an die Stadt Pulheim.