Lastenfahrrad Förderung in Neunkirchen im Siegerland
Förderung für (e-)Lastenfahrräder

Privatpersonen
Das Lastenfahrrad muss eine Mindestnutzlast von 40 kg aufweisen. Die Transportmöglichkeit muss unlösbar am Fahrrad befestigt sein.
Neunkirchen im Siegerland
350 Euro
Die Gemeinde Neunkirchen fördert (e-)Lastenfahrräder mit bis zu 350 €.
Im Hinblick auf die vorliegenden Ziele der Gemeinde Neunkirchen sollen mit diesem Förderprogramm insbesondere Privathaushalte dabei unterstützt werden, Maßnahmen aus verschiedenen Handlungsfeldern umzusetzen, welche die Zielerreichung unterstützen.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 25 % und maximal 350 € für (e-)Lastenfahrräder
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen aus Neunkirchen
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du kannst das Antragsformular per E-Mail oder Post an die Gemeinde Neunkirchen übermitteln.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Fülle den Antrag vollständig aus und füge die notwenigen Unterlagen hinzu:
- Rechnung
- Nachweis Nutzung Ökostrom bei e-Lastenfahrrädern
- Technische Daten des Lastenfahrrads
Schritt 2:
Alle Unterlagen müssen vollständig bis zum 15.12 jedes Jahres eingereicht werden.
Schritt 3:
Wenn alle Unterlagen fristgerecht eingereicht wurden, bekommst du die Förderung ausgezahlt.