Lastenfahrrad Förderung in Neunkirchen im Siegerland
Förderung für (e-)Lastenfahrräder

Privatpersonen
Es werden nur (e)Lastenräder gefördert, die serienmäßig fest montierte Vorrichtungen haben, um Kinder oder Gegenstände vorschriftsgemäß zu transportieren und die im zugelassenen Gesamtgewicht mindestens 40 kg zusätzlich zum Fahrer transportieren können. Die Zweckbindungsfrist beträgt fünf Jahre.
Neunkirchen im Siegerland
350 Euro
Die Gemeinde Neunkirchen fördert (e-)Lastenfahrräder mit bis zu 350 €.
Im Hinblick auf die Ziele der Gemeinde Neunkirchen im Bereich des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung bietet diese zum vierten Mal ein Klimaförderprogramm und fördert die Anschaffung von (e)Lastenrädern.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
Wichtig: Förderfähig sind nur Maßnahmen die im Jahr 2025 umgesetzt werden. Eine Antragstellung rückwirkend über diesen Zeitraum hinaus ist ausgeschlossen.
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 25 % und maximal 350 € für (e-)Lastenfahrräder
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen aus Neunkirchen
Hinweis: Pro Haushalt wird für das Jahr nur je eine gleiche Maßnahme gefördert.
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Der vollständige Antrag kann über den Online-Service gestellt werden. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann die Förderung auch schriftlich beantragt werden.
Wie läuft die Förderung ab?
Wichtig: Eine Antragstellung erfolgt nach bereits erfolgter Umsetzung der Maßnahme und/oder wenigstens Vorab-/Zahlung durch den Antragsteller.
Schritt 1:
Fülle den Antrag vollständig aus und füge die notwenigen Unterlagen als Scan/Foto hinzu:
- Rechnung
- Nachweis Nutzung Ökostrom bei e-Lastenfahrrädern
- Technische Daten des Lastenfahrrads
Schritt 2:
Alle Unterlagen müssen vollständig bis zum 15.12. jedes Jahres eingereicht werden. Die Anträge werden dann in der Reihenfolge des Eingangsdatums bearbeitet.
Schritt 3:
Nach erfolgter Entscheidung über die Bewilligung werden die Antragssteller zunächst per E-Mail über das Ergebnis der Prüfung informiert. Sollte die Förderung bewilligt werden, erhältst du zusätzlich ein Dokument "Bestätigung über den Erhalt von gemeindlichen Fördermitteln im Bereich Klimaschutz". Dieses Dokument muss anschließend unterschrieben zurückgesendet werden.
Schritt 4:
Nach Erhalt des unterschriebenen Dokuments wird die Förderung ausgezahlt.