Lastenfahrrad Förderung in Neunkirchen im Siegerland

Förderung für (e-)Lastenfahrräder

Lastenrad Förderung in Neunkirchen im Siegerland
Wer hat Anrecht?

Privatpersonen

Voraussetzungen

Es werden nur (e)Lastenräder gefördert, die serienmäßig fest montierte Vorrichtungen haben, um Kinder oder Gegenstände vorschriftsgemäß zu transportieren und die im zugelassenen Gesamtgewicht mindestens 40 kg zusätzlich zum Fahrer transportieren können. Die Zweckbindungsfrist beträgt fünf Jahre.

Reichweite

Neunkirchen im Siegerland

Fördermittel

350 Euro

Die Gemeinde Neunkirchen fördert (e-)Lastenfahrräder mit bis zu 350 €.

Im Hinblick auf die Ziele der Gemeinde Neunkirchen im Bereich des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung bietet diese zum vierten Mal ein Klimaförderprogramm und fördert die Anschaffung von (e)Lastenrädern.

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • (e-)Lastenfahrräder

Wichtig: Förderfähig sind nur Maßnahmen die im Jahr 2025 umgesetzt werden. Eine Antragstellung rückwirkend über diesen Zeitraum hinaus ist ausgeschlossen.

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • 25 % und maximal 350 € für (e-)Lastenfahrräder

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:

  • Privatpersonen aus Neunkirchen

Hinweis: Pro Haushalt wird für das Jahr nur je eine gleiche Maßnahme gefördert.

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Der vollständige Antrag kann über den Online-Service gestellt werden. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann die Förderung auch schriftlich beantragt werden.

Wie läuft die Förderung ab?

Wichtig: Eine Antragstellung erfolgt nach bereits erfolgter Umsetzung der Maßnahme und/oder wenigstens Vorab-/Zahlung durch den Antragsteller.

Schritt 1:
Fülle den Antrag vollständig aus und füge die notwenigen Unterlagen als Scan/Foto hinzu:

  • Rechnung
  • Nachweis Nutzung Ökostrom bei e-Lastenfahrrädern
  • Technische Daten des Lastenfahrrads

Schritt 2:
Alle Unterlagen müssen vollständig bis zum 15.12. jedes Jahres eingereicht werden. Die Anträge werden dann in der Reihenfolge des Eingangsdatums bearbeitet.

Schritt 3:
Nach erfolgter Entscheidung über die Bewilligung werden die Antragssteller zunächst per E-Mail über das Ergebnis der Prüfung informiert. Sollte die Förderung bewilligt werden, erhältst du zusätzlich ein Dokument "Bestätigung über den Erhalt von gemeindlichen Fördermitteln im Bereich Klimaschutz". Dieses Dokument muss anschließend unterschrieben zurückgesendet werden.

Schritt 4:
Nach Erhalt des unterschriebenen Dokuments wird die Förderung ausgezahlt.

Weitere Informationen zur Förderung

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Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden. 

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