Lastenfahrrad Förderung in Gladbeck

Gladbeck fördert (e-)Lastenfahrräder und Lastenanhänger

Lastenrad Förderung in Gladbeck
Wer hat Anrecht?

Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine

Voraussetzungen

Förderfähig sind serienmäßig hergestellte (e-)Lastenfahrräder, die über standardisierte Sonderaufbauten sowie Sonderaufbauten zum Transport verfügen. Außerdem müssen diese entweder ein Mindest-Transportvolumen von 1 m³ haben, eine Nutzlast von mindestens 150 kg aufweisen oder eine Zuladung von mindestens 50 kg transportieren können. Der Lastenanhänger muss gemäß der DIN EN 15918 gefertigt worden sein und eine Zuladung von mindestens 20 kg haben.

Reichweite

Gladbeck

Fördermittel

650 Euro

Die Stadt Gladbeck fördert die Anschaffung von (e-)Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit bis zu 650 €.

Nahmobilitätsförderung und Klimaschutz stellen für die Stadt Gladbeck zentrale umweltpolitische Aufgaben dar. Mit dem Förderprogramm "Lastenfahrradzuschuss" unterstützt die Stadt den klimagerechten Mobilitätswandel und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • (e-)Lastenfahrräder
  • Lastenanhänger

Wichtig:
Es besteht eine Zweckbindungsfrist von 36 Monaten. 

Nicht förderfähig sind:

  • Vor dem Bescheid angeschaffte Fördergegenstände
  • Für den gewerblichen Gebrauch konzipierte (e-)Lastenräder und welche, deren Transportfläche als reine Werbe- oder Verkaufsfläche genutzt werden
  • Die Nachrüstung von Lastenfahrräder mit Elektronmotoren durch Dritte
  • Gebrauchte oder überwiegend aus gebrauchten Bauteilen bestehende Lasten e-Bikes
  • Ausgaben für Prototypen und nicht serienmäßige Sonderanfertigungen
  • Eigenleistungen (beispielsweise Nebenkosten wie Finanzierungskosten)

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • 30 % und maximal 650 € für (e)-Lastenfahrräder und Lastenanhänger

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:

  • Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Gladbeck
  • Eingetragene oder gemeinnützige Vereine und Verbände
  • Private Unternehmen bis zu einer Betriebsgröße von 20 Mitarbeitenden, Freiberufler oder Selbstständige mit Sitz oder Niederlassung in Gladbeck
  • In freier Trägerschaft befindliche Einrichtungen

Hinweise:

  • Pro gewerblichen Antragssteller können max. bis zu zwei (e)-Lastenfahrräder und Lastenanhänger gefördert werden
  • Bei Privatpersonen ist ein Antrag pro Haushalt möglich

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Du kannst das Antragsformular online runterladen und per Post an die Stadt Gladbeck senden:

Stadt Gladbeck
Amt für Planen, Bauen, Umwelt
Umweltabteilung (61/3)
Willy-Brandt-Platz 2
45964 Gladbeck

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Schließe erst einen Kaufvertrag ab, wenn du den Bewilligungsbescheid erhalten hast. Lasse dir zunächst ein konkretes Angebot geben.

Schritt 2:
Fülle den Antrag vollständig aus und sende es zusammen mit den folgenden Nachweisen an die Stadt Gladbeck:

  • Ausführliches Angebot für die zu fördernden Maßnahmen (die Nutzlast bzw. Zuladung muss aus dem Angebot hervorgehen)
  • Nachweis über den 1. Wohnsitz in Gladbeck (z.B. Kopie des Personalausweises- Vorderund Rückseite)
  • Bei Anhängern ein Nachweis zur DIN EN 15918
  • Für gewerbliche Antragssteller:
    • Unternehmererklärung zu Firmensitz und -größe
    • Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer "De-minimis"-Beihilfe

Wichtig:
Antragsstellende erklären sich breit, dass ihre Daten zur internen Bearbeitung des Förderprogramms und für anonyme statistische Zwecke genutzt werden können. Außerdem wird ein Aktionslogo am Förderobjekt angebracht und fotografisch dokumentiert. Diese Fotos können im Rahmen der Projektdokumentation öffentlich wirksam verwendet werden. Darüber hinaus ist eine Evaluation des Förderprogramms mithilfe von Interviews und ggf. einer wissenschaftlichen Begleitung beabsichtigt. Des Weiteren ist eine Kontrolle der Beschaffung durch die Stadt Gladbeck möglich.

Schritt 3:
Wenn du einen positiven Bescheid erhalten hast, kannst du dein Lasten e-Bike kaufen. Du hast 12 Monate Zeit deinen Kauf durch eine Kopie der Rechnung und einer Quittung nachzuweisen.

Weitere Informationen zur Förderung

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden. 

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