Lastenfahrrad Förderung in Datteln

Das Förderprogramm "Klimaschutz und Klimafolgenanpassung"

Lastenrad Förderung in Datteln
Wer hat Anrecht?

Privatpersonen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen

Voraussetzungen

Förderfähig sind (e-)Lastenfahrräder, (S-)Pedelecs und Lastenanhänger, wenn sie eine unlösbare Transportmöglichkeit haben und das Lastenfahrrad eine Mindestnutzlast von 150 kg aufweist.

Reichweite

Datteln

Fördermittel

1.000 Euro

Die Stadt Datteln fördert (e-)Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit bis zu 1.000 €

Der Verkehrssektor hat in den vergangenen Jahrzehnten kaum einen Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Die Spritverbräuche und Emissionen steigen, z. B. durch immer größere Fahrzeuge. Die nötige Mobilitätswende bedeutet daher: Weniger Autoverkehr, mehr Rad- und ÖPNV-Nutzung und auch die Nutzung alternativer Antriebe.

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • (e-)Lastenfahrräder
  • Lastenanhänger

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • 30 % und maximal 1.000 € für (e-)Lastenfahrräder
  • 30 % und maximal 100 € für Lastenanhänger
  • 20 % und maximal 250 € für (S-)Pedelecs

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:

  • Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Datteln (sowie Mieter und Eigentümer von Immobilien in Datteln)
  • Vereine
  • Unternehmen
  • Gewerbe & Betriebe

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Privatpersonen, Vereine und Unternehmen können das jeweilige Antragsformular online ausfüllen und direkt an die Stadt Datteln übermitteln.

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Die Abwicklung erfolgt vornehmlich digital. Anträge können unter der folgenden Internet-Adresse über ein dort verlinktes Online-Formular gestellt werden. In Ausnahmefällen kann die Förderung auch schriftlich beantragt werden. Das Antragsformular stellt die Stadt Datteln auf gesonderte Anfrage in gedruckter Form zur Verfügung. 

Schritt 2:
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

Bei Lastenfahrrädern:

  • Rechnung Kauf
  • im Falle eines E-Lastenrades: Nachweis Nutzung Ökostrom
  • technische Daten des Lastenrades (z. B. technische Ausstattungsmerkmale)
  • Bericht + Foto (individuell) 

Bei (S-)Pedelecs:

  • Rechnung Kauf
  • Nachweis Nutzung Ökostrom 
  • Bescheinigung Arbeitgeber, dass der Arbeitsweg nun mit dem Fahrrad getätigt wird.
    Alternativ: Einzelbegründung zu regelmäßigen Fahrten mit dem (S-) Pedelec, die Autofahrten ersetzen

Bei Lastenanhängern:

  • Rechnung Kauf
  • Bericht + Foto (individuell) 

Schritt 3:
Vollständige Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangsdatums bearbeitet. Wenn Anträge nicht mit den vollständigen Unterlagen eingereicht wurden, fordert die Stadt diese nach. Der Antrag bleibt weiterhin gültig und ist nicht erneut zu stellen. 

Für alle Anträge und zugehörige Unterlagen gilt, dass diese bis zum 30.11.2024 vollständig der Stadt Datteln vorliegen müssen, damit die Abwicklung im aktuellen Haushaltsjahr erfolgen kann. 

Es gilt ein Förderhöchstbetrag von max. 2.500 Euro pro Jahr pro Haushalt bzw. pro Institutionen/ Vereine bzw. pro Unternehmen/Gewerbe/ Betriebe. Mehrere Maßnahmen können gemeinsam zur Auszahlung beantragt werden.

Weitere Informationen zur Förderung

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Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden. 

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