Lastenfahrrad Förderung in Datteln
Das Förderprogramm "Klimaschutz und Klimaanpassung"

Privatpersonen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen
Förderfähig sind neue oder gebrauchte (e-)Lastenfahrräder und Lastenanhänger, die speziell zum Transport von Gütern und/oder Personen konstruiert wurden. (e)-Lastenräder müssen zusätzlich eine standardisierte Transportmöglichkeit haben, die fest mit dem Fahrrad verbunden ist und eine Mindestnutzlast von 150 kg aufweisen.
Datteln
1.000 Euro
Die Stadt Datteln fördert erneut (e-)Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit bis zu 1.000 €.
Der Verkehrssektor hat in den vergangenen Jahrzehnten kaum einen Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Die Spritverbräuche und Emissionen steigen, z. B. durch immer größere Fahrzeuge. Die nötige Mobilitätswende bedeutet daher: Weniger Autoverkehr, mehr Rad- und ÖPNV-Nutzung und auch die Nutzung alternativer Antriebe. Um das persönliche Engagement der Bürger*innen zur Treibhausgas-Reduzierung zu unterstützen, ist es seit dem 01. Januar 2025 wieder möglich, im Rahmen des Förderprogramms "Klimaschutz und Klimaanpassung" Förderungen für (e-)Lastenfahrräder und Lastenanhänger zu beantragen.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
- Lastenanhänger
Nicht förderfähig:
- Zubehör
Wichtig: Die Zweckbindungsfrist beträgt fünf Jahre.
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 30 % und maximal 1.000 € für (e-)Lastenfahrräder
- 30 % und maximal 100 € für Lastenanhänger
Hinweis: Es gilt ein Förderhöchstbetrag von max. 2.500 Euro pro Jahr pro Haushalt bzw. pro Institutionen/ Vereine bzw. pro Unternehmen/Gewerbe/Betriebe. Mehrere Maßnahmen können gemeinsam zur Auszahlung beantragt werden.
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Volljährige Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Datteln (sowie Mieter und Eigentümer von Immobilien in Datteln)
- Vereine und Institutionen
- Unternehmen, Gewerbe & Betriebe
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Privatpersonen, Vereine und Unternehmen können das jeweilige Antragsformular online ausfüllen und direkt an die Stadt Datteln übermitteln.
In Ausnahmefällen kann die Förderung auch schriftlich beantragt werden. Das Antragsformular stellt die Stadt Datteln auf gesonderte Anfrage in gedruckter Form zur Verfügung.
Wie läuft die Förderung ab?
Wichtig: Der Antrag auf Fördermittel muss vor Beginn der Maßnahmenumsetzung gestellt werden. Für alle Anträge und zugehörige Unterlagen gilt, dass diese bis zum 30.11.2025 vollständig der Stadt Datteln vorliegen müssen, damit die Abwicklung im aktuellen Haushaltsjahr erfolgen kann.
Schritt 1:
Fülle das jeweilige Antragsformular vorzugsweise online aus und füge folgende Unterlagen hinzu:
Bei Lastenfahrrädern:
- Rechnung Kauf
- im Falle eines e-Lastenrades: Nachweis Nutzung Ökostrom
- technische Daten des Lastenrades (z. B. technische Ausstattungsmerkmale)
- Bericht + Foto (individuell)
Bei Lastenanhängern:
- Rechnung Kauf
- Bericht + Foto (individuell)
Schritt 2:
Vollständige Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangsdatums bearbeitet. Wenn Anträge nicht mit den vollständigen Unterlagen eingereicht wurden, fordert die Stadt diese nach. Der Antrag bleibt weiterhin gültig und ist nicht erneut zu stellen. Wenn mehr Anträge auf Fördermittel eingehen, als das Budget hergibt, kommen die Anträge auf eine Warteliste.
Schritt 3:
Nach erfolgter Entscheidung über die Bewilligung der Förderung erhalten die Antragsteller von der Stadt Datteln per Post ein entsprechendes Dokument.