Lastenfahrrad Förderung in Borken
Die Stadt Borken fördert Lastenräder und Lastenanhänger
Privatpersonen
Das Lastenrad wird nur vom Käufer oder im Haushalt lebenden Familienmitgliedern für mindestens 60 Monate genutzt und nicht dauerhaft an Dritte weitergegeben oder verkauft.
Borken
750 Euro
Die Lastenrad Förderung soll eine Entscheidungsalternative zum eigenen Auto für Privatpersonen der Stadt Borken darstellen
Bereits seit 2020 werden Borkener Privatpersonen bei dem Kauf eines e-Cargobikes unterstützt. Die Stadt möchte mit diesem Programm aktiv zum Umweltschutz beitragen und die enorme Verkehrsdichte minimieren, indem sie ihre Bürger bei einer alternativen Transportmöglichkeit unterstützt.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenräder
- (e-)Lastenanhänger
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- Max. 750 € der Anschaffungskosten für (e-)Lastenräder
- Max. 100 € der Anschaffungskosten für Lastenanhänger
Wichtig: Doppelförderungen auf Landes- oder Bundesebene sind ausgeschlossen
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- in Borken ansässige Privatpersonen
- Nutzungsgemeinschaften von mehreren volljährigen Personen aus Borken
Die Förderung ist nur Privatpersonen vorenthalten, die noch keine Förderung aus dem Förderprogramm erhalten und vor Erteilung der Förderzusage noch kein e-Lastenfahrrad beschafft haben.
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du findest alle relevanten Informationen zur Förderung auf der Webseite.
Wie läuft die Förderung ab?
Die Förderung kann bei der Stadt Borken beantragt werden. Der Antrag kann direkt im Serviceportal der Stadt Borken versendet werden. Natürlich ist ebenfalls eine Antragstellung per Mail an die zuständige Mitarbeiterin der Stadt Borken möglich.
Die entsprechende e-Mail Adresse der Ansprechpartnerin lautet:
ursula.wendholt@borken.de
In dem Förderantrag muss folgendes enthalten sein:
- Ausgefülltes Antragsformular (dieses findest du hier: auf der städtischen Webseite) mit Angaben zur Person und Einverständnis der genannten Förderbedingungen und Rückforderungsmöglichkeiten/ Rückzahlungsverpflichtung laut Antragsbogen
- Rechnungskopie über den Erwerb des Kaufgegenstandes mit Nachweis über die geleistete Kaufpreiszahlung (Zahlungsnachweis)
- Angabe der Rahmennummer des Lastenrads oder Anhängers (beim Anhänger sofern vorhanden)
- Wohnortnachweis (z.B. Kopie des Personalausweises)
Wichtig: Der Förderbetrag ist bei dauerhafter Unbrauchbarkeit des Fördergegenstandes, Verkauf oder einem Wohnortwechsel anteilig in Bezug auf die Restlaufzeit zurückzuzahlen und der Stadt Borken unverzüglich zu melden