Lastenfahrrad Förderung in Borken

Die Stadt Borken fördert Lastenräder und Lastenanhänger

Lastenrad Förderung in Borken
Wer hat Anrecht?

Privatpersonen

Voraussetzungen

Das Lastenrad wird nur vom Käufer oder im Haushalt lebenden Familienmitgliedern für mindestens 60 Monate genutzt und nicht dauerhaft an Dritte weitergegeben oder verkauft.

Reichweite

Borken

Fördermittel

750 Euro

Die Lastenrad Förderung soll eine Entscheidungsalternative zum eigenen Auto für Privatpersonen der Stadt Borken darstellen

Bereits seit 2020 werden Borkener Privatpersonen bei dem Kauf eines e-Cargobikes unterstützt. Die Stadt möchte mit diesem Programm aktiv zum Umweltschutz beitragen und die enorme Verkehrsdichte minimieren, indem sie ihre Bürger bei einer alternativen Transportmöglichkeit unterstützt.

Was wird gefördert?

 In Frage kommen für die Förderung:

  • (e-)Lastenräder
  • (e-)Lastenanhänger

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • Max. 750 € der Anschaffungskosten für (e-)Lastenräder
  • Max. 100 € der Anschaffungskosten für Lastenanhänger

Wichtig: Doppelförderungen auf Landes- oder Bundesebene sind ausgeschlossen

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:

  • in Borken ansässige Privatpersonen
  • Nutzungsgemeinschaften von mehreren volljährigen Personen aus Borken
    Die Förderung ist nur Privatpersonen vorenthalten, die noch keine Förderung aus dem Förderprogramm erhalten und vor Erteilung der Förderzusage noch kein e-Lastenfahrrad beschafft haben.

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Du findest alle relevanten Informationen zur Förderung auf der Webseite.

Wie läuft die Förderung ab?

Die Förderung kann bei der Stadt Borken beantragt werden. Der Antrag kann direkt im Serviceportal der Stadt Borken versendet werden. Natürlich ist ebenfalls eine Antragstellung per Mail an die zuständige Mitarbeiterin der Stadt Borken möglich.

Die entsprechende e-Mail Adresse der Ansprechpartnerin lautet:
ursula.wendholt@borken.de
 
In dem Förderantrag muss folgendes enthalten sein:

  • Ausgefülltes Antragsformular (dieses findest du hier: auf der städtischen Webseite) mit Angaben zur Person und Einverständnis der genannten Förderbedingungen und Rückforderungsmöglichkeiten/ Rückzahlungsverpflichtung laut Antragsbogen
  • Rechnungskopie über den Erwerb des Kaufgegenstandes mit Nachweis über die geleistete Kaufpreiszahlung (Zahlungsnachweis)
  • Angabe der Rahmennummer des Lastenrads oder Anhängers (beim Anhänger sofern vorhanden)
  • Wohnortnachweis (z.B. Kopie des Personalausweises)
    Wichtig: Der Förderbetrag ist bei dauerhafter Unbrauchbarkeit des Fördergegenstandes, Verkauf oder einem Wohnortwechsel anteilig in Bezug auf die Restlaufzeit zurückzuzahlen und der Stadt Borken unverzüglich zu melden

Weitere Informationen zur Förderung

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden. 

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