Lastenfahrrad Förderung in Beckum
Beckum setzt sich für eine nachhaltige und umweltverträgliche Mobilität ein
Privatpersonen
Förderfähig sind (e-)Lastenfahrräder mit einer unlösbaren Transportmöglichkeit, die ein Transportvolumen von mindestens 140 Litern aufweist. Zudem braucht das Fahrzeug eine Mindestnutzlast von 40 kg. Der Anhänger und das Lastenfahrrad müssen fabrikneu im Einzelhandel erworben werden.
Beckum
1000 Euro
Die Stadt Beckum fördert (e-)Lastenfahrräder und den Austausch von Akkus mit bis zu 1000 €.
Die Stadt Beckum setzt sich für eine nachhaltige und umweltverträgliche Mobilität ein und möchte die Zahl der Autofahrten im Stadtgebiet verringern.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
- Lastenanhänger
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 30 % und maximal 1000 € für e-Lastenfahrräder
- 30 % und maximal 500 € für muskelbetriebene Lastenfahrräder
- 30 % und maximal 100 € für Lastenanhänger
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Beckum
- Zusammenschluss von Privatpersonen
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du kannst das Antragsformular online herunterladen und per Post oder persönlich bei der Stadt Beckum einreichen:
Postalisch:
Stadt Beckum
Fachdienst Umwelt und Grün
Postfach 18 63
59248 Beckum
Persönlich:
Stadt Beckum
Fachdienst Umwelt und Grün
Weststraße 46
59269 Beckum
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Fülle den Förderantrag nach spätestens sechs Monate nach dem Kauf vollständig aus und sende es an die Stadt.
Schritt 2:
Neben dem Antrag benötigst du eine Rechnung, Kaufvertrag im Original, einen Nachweis der Nutzlast und des Verkäufers und Empfängers.
Schritt 3:
Den Antrag und die Nachweise sendest du an die Stadt Gersthofen. Wenn alle Angaben korrekt und vollständig sind, bekommst du die entsprechende Summe ausgezahlt.