Lastenfahrrad Förderung in Ahlen
Stadt Ahlen fördert den Kauf von Lastenfahrrädern
Privatpersonen
Förderfähig sind fabrikneue (e-)Lastenfahrräder mit fest verbauter Transportmöglichkeit ab 140 Litern Volumen und mindestens 40 kg Nutzlast sowie Lastenanhänger aus dem Einzelhandel.
Ahlen
1.000 Euro
Die Stadt Ahlen fördert (e-)Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit bis zu 1000 €.
Die fahrradfreundliche Stadt Ahlen leistet mit der Förderung von privaten Lastenfahrrädern und Fahrradlasten- /Kinder- und Hundeanhängern einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Gesundheitsschutz.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
- Lastenanhänger
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 30 % und maximal 1.000 € für e-Lastenfahrräder
- 30 % und maximal 500 € für muskelbetriebene Lastenfahrräder
- 30 % und maximal 100 € für Lastenanhänger
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Ahlen
- Zusammenschluss von volljährigen Privatpersonen
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du kannst das Antragsformular online herunterladen und per Post oder persönlich bei der Stadt Ahlen einreichen:
Stadt Ahlen
Stabsstelle Klimaschutz und Mobilität
Südstraße 41
59229 Ahlen
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Der Antrag ist postalisch oder persönlich mit den erforderlichen Nachweisen innerhalb von 6 Monaten nach dem Erwerb des Fördergegenstandes bei der Stadt Ahlen einzureichen. Eine elektronische Beantragung ist ausgeschlossen.
Schritt 2:
Neben dem Antrag benötigst du eine Rechnungskopie oder einen Kaufvertrag im Original mit Angaben zur Nutzlast, zum Transportvolumen und zum Verkäufer oder zur Verkäuferin und zum Empfänger oder zur Empfängerin.
Schritt 3:
Den Antrag und die erforderlichen Nachweise sendest du an die Stadt Ahlen. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangsdatums.
Schritt 4:
Sind alle Angaben vollständig und korrekt, erhältst du eine schriftliche Bewilligung, und die bewilligte Summe wird auf die im Antrag angegebene Bankverbindung überwiesen. Die Förderung wird nur gewährt, solange entsprechende Haushaltsmittel verfügbar sind.
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht!