Lastenfahrrad Förderung in Ahlen
Stadt Ahlen fördert den Kauf von Lastenfahrrädern

Privatpersonen
Förderfähig sind (e-)Lastenfahrräder mit einer unlösbaren Transportmöglichkeit, die ein Transportvolumen von mindestens 140 Litern aufweist. Zudem braucht das Fahrzeug eine Mindestnutzlast von 40 kg. Der Anhänger und das Lastenfahrrad müssen fabrikneu im Einzelhandel erworben werden.
Ahlen
1000 Euro
Die Stadt Ahlen fördert (e-)Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit bis zu 1000 €.
Die fahrradfreundliche Stadt Ahlen leistet mit der Förderung von privaten Lastenfahrrädern und Fahrradlasten- /Kinder- und Hundeanhängern einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Gesundheitsschutz.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
- Lastenanhänger
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 30 % und maximal 1000 € für e-Lastenfahrräder
- 30 % und maximal 500 € für muskelbetriebene Lastenfahrräder
- 30 % und maximal 100 € für Lastenanhänger
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Ahlen
- Zusammenschluss von Privatpersonen
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du kannst das Antragsformular online herunterladen und per Post oder persönlich bei der Stadt Ahlen einreichen:
Stadt Ahlen
Stabsstelle Klimaschutz und Mobilität
Südstraße 41
59229 Ahlen
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Fülle den Förderantrag nach spätestens sechs Monate nach dem Kauf vollständig aus.
Schritt 2:
Neben dem Antrag benötigst du eine Rechnungskopie, Kaufvertrag im Original, einen Nachweis der Nutzlast, Transportvolumen, des Verkäufers und Empfängers.
Schritt 3:
Den Antrag und die Nachweise sendest du an die Stadt Ahlen. Wenn alle Angaben korrekt und vollständig sind, bekommst du die entsprechende Summe ausgezahlt.