Lastenfahrrad Förderung in Ahlen

Stadt Ahlen fördert wieder die Anschaffung von Lastenfahrrädern und -anhängern.

Lastenrad Förderung in Ahlen
Wer hat Anrecht?

Privatpersonen

Voraussetzungen

Förderfähig sind fabrikneue (e-)Lastenfahrräder mit fest verbauter Transportmöglichkeit ab 140 Litern Volumen und mindestens 40 kg Nutzlast sowie Lastenanhänger. Die Zweckbindungsfrist der geförderten Fahrzeuge beträgt 60 Monate. Der Fördergegenstand darf ausschließlich für den privaten Gebrauch erworben werden.

Reichweite

Ahlen

Fördermittel

1.000 Euro

Die Stadt Ahlen fördert erneut (e-)Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit bis zu 1000 €.

Die fahrradfreundliche Stadt Ahlen leistet mit der Förderung von privaten (e-)Lastenfahrrädern und Lastenanhängern einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Gesundheitsschutz. Im Jahr 2025 stehen Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 € zur Verfügung.

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • (e-)Lastenfahrräder
  • Lastenanhänger

Gebrauchte Lastenfahrräder und Anhänger sind von der Förderung ausgeschlossen.

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • 30 % und maximal 1.000 € für e-Lastenfahrräder
  • 30 % und maximal 500 € für muskelbetriebene Lastenfahrräder
  • 30 % und maximal 100 € für Lastenanhänger

Hinweis: Eine doppelte Förderung ist ausgeschlossen, und der Fördergegenstand darf nicht mit anderen öffentlichen Mitteln finanziert werden oder künftig gefördert werden.

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:

  • Volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Ahlen
  • Zusammenschluss von volljährigen Privatpersonen

Hinweis:
Innerhalb des Nutzungszeitraumes von 60 Monaten kann je antragberechtigter Person nur ein Gegenstand gefördert werden. 

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Du kannst das Antragsformular online herunterladen und per Post oder persönlich bei der Stadt Ahlen einreichen:

Stadt Ahlen
Stabsstelle Klimaschutz und Mobilität
Südstraße 41
59229 Ahlen 

Wie läuft die Förderung ab?

Wichtig: Der Erwerb darf erst nach dem Inkrafttreten dieser Richtlinie erfolgen. Vorher getätigte Käufe sind nicht förderfähig.

Schritt 1:
Der Antrag ist postalisch oder persönlich mit den erforderlichen Nachweisen innerhalb von 6 Monaten nach dem Erwerb des Fördergegenstandes bei der Stadt Ahlen einzureichen. Eine elektronische Beantragung ist ausgeschlossen. 

Schritt 2:
Neben dem Antrag benötigst du eine Rechnungskopie oder einen Kaufvertrag im Original mit Angaben zur Nutzlast, zum Transportvolumen und zum Verkäufer oder zur Verkäuferin und zum Empfänger oder zur Empfängerin.

Schritt 3:
Den Antrag und die erforderlichen Nachweise sendest du an die Stadt Ahlen. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangsdatums.

Schritt 4:
Sind alle Angaben vollständig und korrekt, erhältst du eine schriftliche Bewilligung, und die bewilligte Summe wird auf die im Antrag angegebene Bankverbindung überwiesen. Nach Bewilligung ist ein Förder-Aufkleber sichtbar am Fördergegenstand anzubringen.

Hinweise:

  • Die Förderung wird nur gewährt, solange entsprechende Haushaltsmittel verfügbar sind. Sind die Haushaltsmittel ausgeschöpft, ist eine Aufnahme auf die Warteliste für das folgende Jahr möglich.
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht! Bei Verstoß gegen die Förderbedingungen (z. B. Verkauf, Zweckentfremdung, Wegzug) erfolgt eine anteilige Rückforderung der Fördersumme.

Weitere Informationen zur Förderung

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