Lastenrad Förderung in Bühl
Die Stadt Bühl fördert im Jahr 2025 Lastenräder

gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen
Es werden neue, zwei- oder dreirädrige (e-)Lastenfahrräder gefördert, die speziell für den Transport von Kindern und/oder Gütern entwickelt wurden. Das Lastenrad muss den Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen. Ein verlängerter Radstand von mind. 130 cm ist bei zweirädrigen Modellen erforderlich (Ausnahmen sind Longtail-Modelle). Die elektrische Unterstützung darf bis max. 25 km/h greifen und die Nenndauerleistung soll mind. 250 Watt betragen.
Bühl
1.500 Euro
Der Erwerb eines neuen, zwei- oder dreirädrigen (e)Lastenrads wird mit max. 1.500 € gefördert.
Bühl engagiert sich für eine nachhaltige und stadtfreundliche Mobilität und strebt an, die Anzahl der Autofahrten im Stadtgebiet zu reduzieren. Dies bezieht sich nicht nur auf den täglichen Arbeitsweg, sondern auch darauf, möglichst viele Transportfahrten auf Lastenräder zu verlagern. Förderprogramme von Bund und Land zielen in der Regel auf gewerblich genutzte Lastenräder ab. Die Stadt Bühl möchte mit dem eigenen Förderprogramm diese Lücke schließen und insbesondere den Kauf privat genutzter Lastenräder für die Bürgerinnen und Bürger finanziell unterstützen.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
- verwendungsspezifische Zusatzausstattung des Lastenrads
Nicht förderfähig sind:
- gebrauchte (e-)Lastenfahrräder
- Prototypen und Einzelanfertigungen
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- Max. 1.500 € pro (e)Lastenrad und max. 25% der Nettoanschaffungskosten
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von 15.000 € zur Verfügung.
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- natürliche Personen mit Wohnsitz in Bühl
- kleine und mittlere Unternehmen, Vereine und gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Bühl
Hinweis: Mehrere, an derselben Adresse gemeldete Haushalte mit gemeinsam mindestens drei Personen können sich für einen Förderantrag zusammenschließen. Pro Haushalt, zusammengeschlossenem Haushalt, Unternehmen und Organisation wird nur ein (e-)Lastenfahrrad gefördert.
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Der Antrag kann online eingereicht oder alternativ in Papierform abgegeben werden.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Der Antrag auf Förderung ist vor dem Kauf des Lastenrads zu stellen. Hierfür kann beim Handel oder beim Hersteller ein Angebot über das gewünschte Modell (mit Modellbezeichnung) angefragt werden.
Schritt 2:
Fülle den Antrag online aus und reiche ihn ein. Du hast außerdem die Möglichkeit, den Antrag herunterzuladen, auszufüllen und anschließend in Papierform an folgender Adresse abzugeben:
z.Hd. v. Fr. Sylina
Rathaus 5
Friedrichstraße 6
77815 Bühl
Ansprechpartnerin bei der Stadtverwaltung Bühl ist Frau Sylina, die entweder telefonisch unter +49 7223 935-4262 oder per E-Mail zu erreichen ist.
Schritt 3:
Wird der Antrag bewilligt, erhält der Antragsteller einen Verwendungsnachweis.
Schritt 4:
Erst nach Erhalt der Bewilligung darf der Kauf erfolgen. Nach Vorlage des Kaufnachweises erfolgt die Auszahlung des Zuschusses. Hierfür sind die Rechnung über das Lastenrad und der Zahlungsnachweis (Kontoauszug, auch Kontoauszug der ggf. geleisteten Anzahlung; Barzahlung wird nicht akzeptiert) einzureichen.
Hinweis: Das Förderprogramm läuft, bis die zur Verfügung stehenden Fördermittel ausgeschöpft sind. Änderungen können jederzeit durch die Stadt Bühl beschlossen werden
Weitere Informationen findest du hier