Lastenfahrrad Förderung in Sachsen-Anhalt

Die Kaufprämie für gewerbliche Lastenrad Nutzung

Lastenrad Förderung in Sachsen-Anhalt
Wer hat Anrecht?

gemeinnützige Organisationen, Gewerbetreibende, Juristische Personen, Kommunen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen

Voraussetzungen

Eine Lasten-Zuladung von min. 20 kg (zuzüglich Fahrergewicht).

Reichweite

Sachsen-Anhalt

Fördermittel

5.000 Euro

Investive Maßnahmen für ein stärkeres öffentliches Verkehrsnetz sowie einfachere und attraktivere Möglichkeiten für aktive Mobilität wie Radfahren im Alltagsverkehr

Das Bundesland Sachsen-Anhalt fördert die Neuanschaffung von Lastenrädern von Kommunen und Unternehmen

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • Lastenräder

Wichtig:

  • Die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200.000 Euro nicht übersteigen.

Umfang der Förderung

Der Fördersatz beträgt:
Bei Kommunen bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Bei allen anderen Antragstellern bis zu 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben

Wichtig:

  • Die Fahrzeuge dürfen erst nach 5 Jahren (ab Datum des Bewilligungsbescheides) an Dritte verkauft werden.
  • Eine Förderung wird nur bewilligt, wenn die Zuwendung mindestens 5.000 Euro betragen würde.

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Gruppierungen folgender Kategorien:

  • Natürliche und juristische Personen (Kommunen, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Stiftungen, Verbände, Zweckverbände, Vereine, Gesellschaften der Kommunen) die ihren Hauptsitz, Niederlassung oder Tätigkeitsschwerpunkt in Sachsen-Anhalt haben
  • Öffentliche und private Einrichtungen und Unternehmen, einschließlich Eigenbetriebe die ihren Hauptsitz, Niederlassung oder Tätigkeitsschwerpunkt in Sachsen-Anhalt haben

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Der Antrag kann mit den notwendigen Informationen an die zuständigen Ansprechpartner des Bundeslands Sachsen-Anhalts per e-Mail versendet werden.

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Besuche die Homepage des Bundeslands Sachsen-Anhalt. Der jeweils zutreffende Zuwendungsantrag muss in schriftlicher Form eingereicht werden. Den Zuwendungsantrag für kommunale Zuwendungsempfänger findest du hier und den Zuwendungsantrag für nicht kommunale Zuwendungsempfänger findest du hier.

Schritt 2:
Beim Ausfüllen des Antrags muss die Einwohneranzahl angegeben werden. Halte außerdem deine Bankverbindung bereit.

Die entsprechende De-minimis-Eigenerklärung erhältst du hier. Außerdem müssen weitere Anlagen dem Antrag beigefügt werden. Diese findest du auf der Webseite des Bundeslands Sachsen-Anhalts.

Schritt 3:
Richte die Zuwendungsanträge per e-Mail an die zuständigen Ansprechpartner:
Frau Hoffmeister
sabine.hoffmeister@lvwa.sachsen-anhalt.de

oder an Frau Toth
susanne.toth@lvwa.sachsen-anhalt.de

oder per Post an:
Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamith-Straße 2
06112 Halle (Saale)

Wichtig:
Anträge sind bis zum 31.03., 30.06., 30,09. und 31.12. eines jeden Jahres zu stellen. Der letzte mögliche Antragstermin ist der 31.03.2024
 
Die Richtlinie zur Förderung
 

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