Lastenfahrrad Förderung in Sachsen-Anhalt
Die Kaufprämie für gewerbliche Lastenrad Nutzung
gemeinnützige Organisationen, Gewerbetreibende, Juristische Personen, Kommunen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen
Eine Lasten-Zuladung von min. 20 kg (zuzüglich Fahrergewicht).
Sachsen-Anhalt
1.500 Euro
Gegenstand der Förderung ist die Anschaffung von Lastenrädern und anderen umweltfreundlichen (emissionsfreies oder emissionsarmes Antriebssystem) Kleinstfahrzeugen, durch deren Einsatz die Umweltbelastungen für Lieferungen und Dienstleistungen verringert werden.
Das Bundesland Sachsen-Anhalt fördert die Neuanschaffung von Lastenfahrrädern von Kommunen und Unternehmen
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
Wichtig:
- Förderung bei Gesamtkosten ≤ 200.000 Euro:
- Die Förderung erfolgt gemäß Artikel 53 der EU-Verordnung 2021/1060.
- Sie kann als Pauschalbetrag auf Basis eines Haushaltsplanentwurfs oder mit Meilensteinen gewährt werden.
- Der Haushaltsplan ist vom Antragsteller zu erstellen und von der Bewilligungsbehörde zu genehmigen.
- Projektförderung:
- Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zur Anteilsfinanzierung.
- Höchstbetrag: Die Förderung ist begrenzt.
- Doppelförderung und Kumulierung mit anderen Fördermitteln sind unzulässig.
- De-Minimis-Beihilfen:
- Zuwendungen nach EU-Verordnung 2023/2831 können gewährt werden, sofern die bisherigen Beihilfen der letzten drei Steuerjahre nachgewiesen werden.
- Die Höhe der Förderung wird entsprechend der in Anspruch genommenen Beihilfen angepasst.
Umfang der Förderung
Der Fördersatz beträgt:
- Bei Kommunen bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Bei allen anderen Antragstellern bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Wichtig:
-
Verkauf: Fahrzeuge dürfen frühestens nach 5 Jahren (ab Datum des Bewilligungsbescheids) an Dritte verkauft werden.
-
Fördervoraussetzungen:
- Die Zuwendung muss bei der Anschaffung von Lastenfahrrädern zur Reduzierung von Umweltbelastungen für Lieferungen und Dienstleistungen mindestens 1.500 Euro betragen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Gruppierungen folgender Kategorien:
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Natürliche und juristische Personen (Kommunen, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Stiftungen, Verbände, Zweckverbände, Vereine, Gesellschaften der Kommunen) die ihren Hauptsitz, Niederlassung oder Tätigkeitsschwerpunkt in Sachsen-Anhalt haben
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Öffentliche und private Einrichtungen und Unternehmen, einschließlich Eigenbetriebe die ihren Hauptsitz, Niederlassung oder Tätigkeitsschwerpunkt in Sachsen-Anhalt haben
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Der Antrag kann mit den notwendigen Informationen an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt per Post versendet werden:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Referat 307 (Verkehrswesen)
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Besuche die Homepage des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt. Der Zuwendungsantrag
muss in schriftlicher Form gestellt werden:
Schritt 2:
Versende den Antrag per Post an die Bewilligungsbehörde:
Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Schritt 3: Die Bewilligungsbehörde prüft Anträge auf ihre grundsätzliche Förderfähigkeit und führt die Prüfung der Notwendigkeit und Angemessenheit des Vorhabens durch.
Schritt 4:
Die Bewilligungsbehörde erteilt einen schriftlichen Zuwendungsbescheid. Im Einzelfall können zusätzliche Bedingungen und Auflagen in den Zuwendungsbescheid aufgenommen werden. In dem Bescheid ist die Förderung für das jeweilige Haushaltsjahr auf einen Höchstbetrag festzulegen.
Wichtig:
Anträge können nur nach erfolgtem Förderaufruf gestellt werden. Antragsfristen werden im Förderaufruf bekannt gegeben. Förderaufrufe werden auf der Internet-Seite des Landesverwaltungsamtes veröffentlicht.
Bitte benutzen Sie für den gesamten Informationsaustausch zum geförderten Vorhaben ausschließlich die folgende E-Mail-Adresse: efre.verkehr@lvwa.sachsen-anhalt.de