Lastenfahrrad Förderung in Salzburg

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Lastenrad Förderung in Salzburg
Wer hat Anrecht?

Privatpersonen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen

Voraussetzungen

Gefördert werden ausschließlich in der Stadt Salzburg und im Förderjahr erworbene Förderobjekte. Nicht gefördert werden um- und nachgerüstete (e-)Lastenräder. Fahrradanhänger dürfen ab Erteilung der Förderung 3 Jahre (bei e-Lastenrädern: 5 Jahre) nicht verkauft oder weitergegeben werden.

Reichweite

Salzburg

Fördermittel

1.000 Euro

Die Stadt Salzburg unterstützt den Umstieg auf die umweltfreundliche Alternative und möchte die Bürger:innen mit einer Kaufprämie motivieren auf die praktischen Lastenräder aufzusteigen.

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • (e-)Lastenräder
  • Fahrradanhänger
  • Behindertenfahrräder
  • Radumbauten für Menschen mit Beeinträchtigungen

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • Für Lastenfahrräder mit elektronischer Unterstützung bis zu 30 % des Neupreises und max. 1.000 € 
  • Für Lastenräder ohne elektrische Antriebsunterstützung bis zu 30 % des Neupreises und max. 800 €
  • Für Fahrradanhänger bis zu 30 % des Neupreises und max. 250 €
  • Für Behindertenfahrräder bis zu 30 % des Neupreises und max. 1.000 €
  • Für Radumbauten für Menschen mit Beeinträchtigungen bis zu 30% und max. 1.000 €

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Gruppierungen folgender Kategorien:

  • Gewerbebetriebe / Unternehmen Sitz in der Stadt Salzburg
  • Hausgemeinschaften in der Stadt Salzburg (mit mindestens 3 Mietern)
  • Vereine mit Sitz in der Stadt Salzburg
  • Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Braunschweig (Hauptwohnsitz mindestens seit 1 Jahr in Salzburg)
  • Menschen mit vorweisbarer Beeinträchtigung durch einen Behindertenausweis

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Die Förderung der Stadt Salzburg kann ganz einfach online beantragt werden. 

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Wichtig: Stelle den Antrag nach dem Kauf.

Schritt 2:
Fülle ganz einfach den Antrag online aus werden. den und lade die entsprechenden Unterlagen der Checkliste hoch. 
 
Checkliste:
Bitte nicht vergessen, die nachfolgenden Unterlagen beizulegen:

  • Antragsformular, online auf der Webseite der Stadt Salzburg
  • Originalrechnung ausgestellt auf den Förderungswerbenden mit den
  • technischen Hauptkomponenten und Zahlungsnachweis in überprüfbarer Form
  • IBAN und BIC des Förderungswerbenden
  • Bestätigung der Registrierung für Lastenfahrräder
  • Zusätzlich Privatpersonen: Nachweis über mindestens einjährigen, begründeten Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg (Auszug aus dem Melderegister)
  • Zusätzlich Unternehmen: Aktueller GISA- und Firmenbuch-Auszug des Unternehmens
  • Zusätzlich Vereine: Vereinsregisterauszug
  • Zusätzlich Menschen mit Beeinträchtigung: Behindertenpass und ggf. zusätzliche Unterlagen wie z.B. Fotos des Förderobjektes

Schritt 3:
Nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen kann der Förderakt bearbeitet werden. Wenn alle entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, kann die Förderung genehmigt werden. Sollten beim Förderantrag Angaben/Unterlagen fehlen, werden Sie aufgefordert, diese nachzureichen.
Wichtig: Die Unterlagen müssen innerhalb von 1 Monat nach Aufforderung nachgereicht werden. Ansonsten gilt der Antrag als zurückgezogen.

Schritt 4:
Die Auszahlung der Förderung erfolgt üblicherweise innerhalb von 8 Wochen nach Erlangen der vollständigen Unterlagen per Überweisung auf das angegebene Bankkonto.

Weitere Informationen zur Förderung

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden. 

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