Lastenfahrrad Förderung in Salzburg
Jetzt die Prämie für dein neues Lastenrad sichern
Privatpersonen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen
Gefördert werden ausschließlich in der Stadt Salzburg und im Förderjahr erworbene Förderobjekte. Nicht gefördert werden um- und nachgerüstete (e-)Lastenräder. Fahrradanhänger dürfen ab Erteilung der Förderung 3 Jahre (bei e-Lastenrädern: 5 Jahre) nicht verkauft oder weitergegeben werden.
Salzburg
1.000 Euro
Die Stadt Salzburg unterstützt den Umstieg auf die umweltfreundliche Alternative und möchte die Bürger:innen mit einer Kaufprämie motivieren auf die praktischen Lastenräder aufzusteigen.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenräder
- Fahrradanhänger
- Behindertenfahrräder
- Radumbauten für Menschen mit Beeinträchtigungen
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- Für Lastenfahrräder mit elektronischer Unterstützung bis zu 30 % des Neupreises und max. 1.000 €
- Für Lastenräder ohne elektrische Antriebsunterstützung bis zu 30 % des Neupreises und max. 800 €
- Für Fahrradanhänger bis zu 30 % des Neupreises und max. 250 €
- Für Behindertenfahrräder bis zu 30 % des Neupreises und max. 1.000 €
- Für Radumbauten für Menschen mit Beeinträchtigungen bis zu 30% und max. 1.000 €
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Gruppierungen folgender Kategorien:
- Gewerbebetriebe / Unternehmen Sitz in der Stadt Salzburg
- Hausgemeinschaften in der Stadt Salzburg (mit mindestens 3 Mietern)
- Vereine mit Sitz in der Stadt Salzburg
- Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Braunschweig (Hauptwohnsitz mindestens seit 1 Jahr in Salzburg)
- Menschen mit vorweisbarer Beeinträchtigung durch einen Behindertenausweis
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Die Förderung der Stadt Salzburg kann ganz einfach online beantragt werden.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Wichtig: Stelle den Antrag nach dem Kauf.
Schritt 2:
Fülle ganz einfach den Antrag online aus und lade die entsprechenden Unterlagen der Checkliste hoch.
Checkliste:
Bitte nicht vergessen, die nachfolgenden Unterlagen beizulegen:
- Antragsformular, online auf der Webseite der Stadt Salzburg
- Originalrechnung ausgestellt auf den Förderungswerbenden mit den
- technischen Hauptkomponenten und Zahlungsnachweis in überprüfbarer Form
- IBAN und BIC des Förderungswerbenden
- Bestätigung der Registrierung für Lastenfahrräder
- Zusätzlich Privatpersonen: Nachweis über mindestens einjährigen, begründeten Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg (Auszug aus dem Melderegister)
- Zusätzlich Unternehmen: Aktueller GISA- und Firmenbuch-Auszug des Unternehmens
- Zusätzlich Vereine: Vereinsregisterauszug
- Zusätzlich Menschen mit Beeinträchtigung: Behindertenpass und ggf. zusätzliche Unterlagen wie z.B. Fotos des Förderobjektes
Schritt 3:
Nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen kann der Förderakt bearbeitet werden. Wenn alle entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, kann die Förderung genehmigt werden. Sollten beim Förderantrag Angaben/Unterlagen fehlen, werden Sie aufgefordert, diese nachzureichen.
Wichtig: Die Unterlagen müssen innerhalb von 1 Monat nach Aufforderung nachgereicht werden. Ansonsten gilt der Antrag als zurückgezogen.
Schritt 4:
Die Auszahlung der Förderung erfolgt üblicherweise innerhalb von 8 Wochen nach Erlangen der vollständigen Unterlagen per Überweisung auf das angegebene Bankkonto.