Lastenfahrrad Förderung in Österreich

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Lastenrad Förderung in Österreich
Wer hat Anrecht?

Privatpersonen

Voraussetzungen

Beim Kauf eines Fahrrads muss ein großes Fahrradservice pro Fahrrad gewährt werden, wenn es beim Händler gekauft wird, oder alternativ drei Jahre Garantie, wenn es direkt vom Hersteller gekauft wird. Diese Leistungen müssen auf der Fahrzeugrechnung ausgewiesen sein. Für die Förderung von Fahrrädern mit Elektroantrieb ist der Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern erforderlich.

Reichweite

Österreich

Fördermittel

900 Euro

Österreich fördert: (e-)Transporträder für Privatpersonen, die speziell für den Transport von größeren Lasten konzipiert sind und sie verfügen über eine Transporteinrichtung wie eine Transportkiste. Ihr Mindestzuladegewicht beträgt 60 kg bzw. das Gesamtladegewicht ≥ 140 kg, begrenzt durch eine maximale Leistung von 600 Watt und eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h auf ebener Fahrbahn. Außerdem die (e-)Falträder für Privatpersonen, das sind Fahrräder, die für die Mitnahme als Gepäckstücke konzipiert sind und im gefalteten Zustand maximal 110 x 80 x 40 cm groß sein dürfen, auch wenn das Gesamtvolumen unter 0,352 m3 liegt.

Im Jahr 2024 fördert eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und der Fahrzeugwirtschaft den Kauf von Elektrofahrzeugen für den privaten Gebrauch. Diese Förderung besteht aus zwei Hauptkomponenten:
Erstens, einem "E-Mobilitätsbonusanteil" seitens der Fahrzeugwirtschaft, der unabhängig von zusätzlichen Rabatten seitens der Fahrzeughändler gewährt wird.
Zweitens, einem "E-Mobilitätsbonusanteil" seitens des Bundes, finanziert aus den Mitteln des BMK. Diese Förderung ist Teil einer zeitlich und finanziell begrenzten Initiative und umfasst Fahrzeuge mit Elektro- und Brennstoffzellenantrieben.

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • (e-)Transporträder
  • (e-)Falträder

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • Die Förderhöhe pro (e-)Transportrad beträgt 900 Euro
  • Die Förderhöhe pro (e-)Faltrad beträgt 500 Euro

Wichtig:

  • Die Förderung ist jedenfalls mit 50 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt.

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Gruppierungen/Betriebe folgender Kategorien:

  • Privatpersonen

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Ab April kannst du dich ganz einfach und problemlos direkt online registrieren.

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Die Einreichung erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren. Erst musst du dich im ersten Schritt registrieren. Die Registrierung ist ausschließlich online möglich.

Schritt 2:
Nach erfolgter Registrierung sind die Fördermittel erst einmal reserviert. In einer E-Mail erhältst du einen individuellen Link für die Antragsstellung auf der Online-Plattform. Der Link ist 36 Wochen gültig, in dieser Zeit muss auch die Lieferung und Bezahlung des Fördergegenstandes erfolgen. 
Daher sollte vor der Registrierung bekannt sein, ob diese Punkte innerhalb der 36 Wochen fristgerecht umsetzbar sind.
Bei Kauf des (e-)Lastenrads und/oder e-Bikes vor Durchführung der Registrierung ist das Rechnungsdatum im Zuge der Registrierung anzugeben. Bitte beachte in diesem Fall, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 9 Monate sein darf - und auch hier ebenfalls die 36 Wochen Frist ab Registrierungsdatum gilt. Hierbei ist das frühere Datum ausschlaggebend. 

Zur Antragsstellung benötigst du die folgenden Unterlagen:

  • Meldezettel des Hauptwohnsitzes
  • Rechnung über die Anschaffungskosten der Fahrräder ohne Zubehör
  • Unterfertigtes Formular zur Förderungsabrechnung
  • Nachweis über den Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern beim Kauf elektrisch betriebener Fahrräder
  • Nachweis des Besitzes einer – zum Zeitpunkt der Einreichung gültigen – Jahresnetzkarte für den öffentlichen Verkehr
  • Die „Bestätigung über den Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern“ ist auf folgende Arten zu erbringen: Wird der Strom aus erneuerbaren Energieträgern zugekauft: Stromliefervertrag mit einem der Energieversorger, die taxativ im jeweils aktuellsten Stromkennzeichnungsbericht der e-control (Tabelle „Stromkennzeichnungen der evaluierten Lieferant:innen im Vergleich“) als „Grünstromanbieter:innen“ angeführt werden oder Formular Bezug erneuerbarer Energieträger mit Bestätigung durch das Energieversorgungsunternehmen. Wird der Strom hauptsächlich aus einer eigenen stromproduzierenden Anlage (PV-Anlage, Windkraftanlage) bezogen, ist ein geeigneter Nachweis (Rechnung der Anlage) vorzulegen.
  • Das Formular zur Förderungsabrechnung

Schritt 3:
Nachdem du den Antrag vollständig eingereicht hast, durchläuft dieser einen Beurteilungs- und Genehmigungsprozess. Nach erfolgter Genehmigung erhältst du ein entsprechendes Auszahlungsschreiben. Anschließend werden die Fördermittel direkt auf dein Konto überwiesen.

Weitere Informationen findest du hier

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden. 

Lastenrad Förderung

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