Lastenfahrrad Förderung in Niedersachsen

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Lastenrad Förderung in Niedersachsen
Wer hat Anrecht?

Gewerbetreibende, Juristische Personen, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen

Voraussetzungen

Die Mindestzuladung (ohne Fahrer) muss 40 Kilogramm betragen Lastenräder, die ausschließlich für den Personentransport konzipiert sind (z.B. Rikschas) und Lastenräder, die selbst bzw. deren Sonderaufbauten als Verkaufsfläche genutzt werden nicht gefördert Zubehörteile und Nachrüstungen sind ebenfalls nicht förderfähig

Reichweite

Niedersachsen

Fördermittel

800 Euro

Ab sofort kannst du dich in Niedersachen wieder auf die Lastenrad Förderung bewerben.

Mit Hilfe des Kundenportals der NBank kannst du dich ab sofort wieder für das Förderprogramm Lastenräder in Niedersachsen registrieren. 
Die Förderung des Bundeslandes startet unter gleichen Bedingungen ab dem 25.05.2023, um künftig noch mehr Menschen für den Umstieg auf das umweltfreundliche Lastenrad zu begeistern. 

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:
 

  • Lastenfahrrad mit elektronischer Unterstützung 
  • Sowie Lasten S-Pedelecs
  • Lastenfahrrad ohne elektronische Antriebsunterstützung

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:
 

  • Für Lastenfahrräder mit elektronischer Unterstützung (auch Lasten S-Pedelecs) bis zu 800 Euro
  • Für Lastenfahrräder ohne Unterstützung bis zu 400 Euro

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Gruppierungen folgender Kategorien:
 

  • Privatpersonen mit Hauptwohn- bzw. Sitz in Niedersachsen
  • Natürliche und juristische Personen (Gesellschaften, Vereine, Körperschaften, Gebietskörperschaften, Anstalten, Stiftungen, Genossenschaften), die ihren Hauptsitz, Niederlassung oder Tätigkeitsschwerpunkt in Niedersachsen haben

Wichtig:

  • Bei Verleihanbietern werden bei maximal 10 Lastenrädern pro natürlicher oder juristischer Person gefördert
  • Kommunale Gebietskörperschaften müssen pro Förderung mindestens drei Lastenräder beantragen

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Auf der Homepage der NBank können sich Interessierte einfach über das Kundenportal registrieren und sich für die Förderung bewerben.

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Auf der Seite der NBank kannst du elektronisch die Antragstellung vornehmen. Hier wirst du Schritt für Schritt begleitet und kannst schlussendlich den Antrag sowie die zusätzlichen Dokumente online einreichen. Zusätzlich muss der Antrag für das Förderprogramm innerhalb von 4 Wochen unterschrieben auf dem Postweg zur NBank geschickt werden.
 
Schritt 2:
Du musst dich zuerst im Kundenportal der NBank registrieren, um hier den Antrag zu stellen, Rückmeldungen oder auch Abrechnungen zu erhalten. 
 
Schritt 3:
Bitte sende den Antrag und alle Unterlagen nachdem du diese digital im Portal verschickt hast auch auf dem Postweg. Hierfür bitte alle Unterlagen, auf denen eine Unterschrift von dir benötigt wird, ausdrucken und im Original per Post versenden:
 
Investitions- und Förderbank
Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover
lastenrad@nbank.de

Schritt 4:
Bitte beginne mit der Maßnahme erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides, damit du die Förderung für das Lastenrad erhalten kannst.
 
Schritt 5:
Der entsprechende Verwendungsnachweis muss innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums (9 Monate nach Erteilung des Förderbescheids) der NBank vorgelegt werden. Nach Prüfung des Nachweises erfolgt die Auszahlung des Förderbetrags. 
 
Weitere Informationen

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden. 

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