Lastenfahrrad Förderung in Quakenbrück
Quakenbrück fördert (e-)Lastenfahrräder, Fahrradanhänger und Falträder

Privatpersonen
Förderfähig sind neue (e-)Lastenfahrräder, Fahrradanhänger und Falträder.
Quakenbrück
500 Euro
Die Stadt Quakenbrück fördert (e-)Lastenfahrräder, Fahrradanhänger und Falträder mit bis zu 500 €
Seit dem 13.03.2023 gibt es das Förderprogramm "Quakenbrücker Klimafonds", welches verschiedene Fördermaßnahmen beinhaltet.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
- Fahrradanhänger
- Falträder
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 50 % und maximal 500 € für (e)-Lastenfahrräder
- 50 % und maximal 200 € für Fahrradanhänger
- 50 % und maximal 400 € für Falträder
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Quakenbrück
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du kannst das Antragsformular online herunterladen und per Post oder E-Mail bei der Stadt Quakenbrück einreichen:
Stadt Quakenbrück
Klimaschutzmanagement
Markt 1
49610 Quakenbrück
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Fülle den Förderantrag vollständig aus.
Schritt 2:
Neben dem Antrag benötigst du eine Rechnung vom Händler.
Schritt 3:
Den Antrag und die Nachweise sendest du an die Stadt Quakenbrück. Wenn alle Angaben korrekt und vollständig sind, bekommst du die entsprechende Summe ausgezahlt.