Lastenfahrrad Förderung in Stadtbergen
Für eine lebenswerte Stadt!

gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine
(e-)Lastenfahrräder müssen eine Last von 40 kg transportieren können. Die Zweckbindungsfrist der geförderten Fahrzeuge beträgt 36 Monate. Anbringung eines Aktionslogos auf dem geförderten Fahrzeug.
Stadtbergen
750 Euro
Die Stadt Stadtbergen fördert (e-)Lastenfahrräder mit bis zu 750 €.
Das Förderprogramm soll für die Verbesserung der lebenswerten städtischen Umwelt dienen und umweltfreundliche Mobilität fördern.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 25 % und maximal 750 € für (e-)Lastenfahrräder
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Gräfelfing
- Vereine
- gemeinnützige Organisationen
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du kannst das Antragsformular bei der Stadt Stadtbergen bekommen und musst diesen auch dort per Post zurück senden:
Stadt Stadtbergen
Finanzverwaltung
Oberer Stadtweg 2
86391 Stadtbergen
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Wichtig: Schließe erst einen Kaufvertrag ab, wenn du den Bewilligungsbescheid erhalten hast. Lasse dir zunächst ein konkretes Angebot geben.
Schritt 2:
Fülle den Antrag vollständig aus und sende ihn an die Stadt.
Schritt 3:
Wenn du einen positiven Bescheid erhalten hast, kannst du dein Lastenrad kaufen. Reiche nach dem Kauf eine Kopie der Zahlungsquittung bei der Stadt Stadtbergen ein.