Lastenrad Förderung in Planegg

Nachhaltige Mobilität in der Gemeinde Planegg

Lastenrad Förderung in Planegg
Wer hat Anrecht?

Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Gewerbetreibende, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine

Voraussetzungen

Lastenfahrräder müssen über eine Transportmöglichkeit für Personen oder Lasten verfügen. Ein e-Lastenfahrrad darf eine maximale Motorleistung von 500W verfügen sowie eine Tretunterstützung von bis zu 45 km/h nicht überschreiten. Zusätzlich benötigt das e-Lastenrad einen verlängerten Radstand, eine Zuladung von mindestens 40kg und eine unlösbare Transportmöglichkeit vom Fahrrad.

Reichweite

Planegg

Fördermittel

500 Euro

Mit der nachhaltigen Mobilität sollen klimafreundliche Ziele erreicht werden

Der Verkehrsbereich soll weniger CO2 ausstoßen sowie die Nutzung von fossilen Energieträgern verringern. Zudem sollen diese Ziele zu einer Lärmminderung führen.

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • (e-) Lastenfahrräder

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • 10 % der förderfähigen Nettokosten, aber maximal 500 € pro Fahrzeug

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:

  • Privatpersonen mit Wohnsitz in Planegg
  • Gewerbetreibende
  • Freiberufler
  • örtliche Vereine und gemeinnützige Organisationen

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Das Antragsformular kannst du online herunterladen und per Post an die Gemeinde Planegg senden:

Gemeinde Planegg
z.Hd. Frau Argyrakis
Pasinger Straße 8
82152 Planegg

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Wichtig: Der Antrag muss vor dem Kauf des Fahrzeugs eingereicht werden.

Schritt 2:
Fülle den Antrag vollständig aus und sende dazu einen Kostenvoranschlag des von dir gewünschten (e-)Lastenfahrrads. Beachte, dass du noch weitere Nachweise (Nachweis des Hauptwohnsitzes, Unternehmenssitzes und Vereinssitzes sowie die De-minimis-Erklärung) dazu legen musst.

Schritt 3:
Bei einer positiven Prüfung kannst du auf die Suche nach deinem Wunsch (e-)Lastenfahrrads gehen.

Schritt 4:
Innerhalb von 6 Monaten musst du eine Rechnung und Überweisungsbelege einreichen, damit dir der Zuschuss ausgezahlt wird.

Weitere Informationen zur Förderung

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden. 

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