Lastenrad Förderung in Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim
Die umweltfreundliche Förderung ab dem 01. Januar 2023

Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Gewerbetreibende, Kommunen, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen
Das (e-)Lastenfahrrad darf eine Tretunterstützung von bis zu maximal 25 km/h haben. Zudem werden ausschließlich Neufahrzeuge mit einer Nutzlast von mindestens 120 kg (zulässiges Gesamtgewicht - Eigengewicht des Fahrzeugs) gefördert. Die Transportmöglichkeit muss unlösbar mit dem Fahrzeug verbunden sein. Es werden die folgenden (e-)Lastenfahrräder-Typen gefördert: Long John, Trike, Schwertransporter und Longtail.
Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim
1500 Euro
Die Lastenrad Förderung in Neustadt an der Aisch ist ausgelaufen. Es können keine weiteren Anträge mehr gestellt werden.
Der Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bas Windsheim ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen Bayern e.V. und möchte den Radverkehr nachhaltig fördern.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 25 % der Anschaffungskosten bis zu einer maximalen Förderhöhe
- Lastenfahrräder bis max. 1.000 €
- e-Lastenfahrräder bis max. 1.500 €
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz im Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim
- Gewerbetreibende und Unternehmen
- Freiberufler
- Stiftungen, Vereine, gemeinnützige Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Städte und Gemeinden
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Das Antragsformular kannst du online herunterladen und per Post oder E-Mail an das Landratsamt Neusatdt a.d. Aisch-Bad Windsheim senden:
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Kreisentwicklung
Konrad-Adenauer-Str. 1
91413 Neustadt a.d.Aisch
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Fülle den Antrag vollständig aus und lege die weiteren nötigen Unterlagen dazu. Diese findest du in den Richtlinien
Schritt 2:
Sende deine vollständigen Unterlagen an das Landesratsamt per Mail oder Post.
Weitere Informationen zur Förderung