Lastenfahrrad Förderung in Neubiberg
Förderprogramm zur Unterstützung von Klimaschutzbemühungen

Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Gewerbetreibende, Privatpersonen, Unternehmen
Gefördert werden (e-)Lastenfahrräder mit einer Tretunterstützung von max. 25 km/h. Zudem müssen die eine Zuladungsmöglichkeit von 40 kg besitzen und eine Mindestnutzlast von 120 kg.
Neubiberg
1000 Euro
Der Gemeinderat hat beschlossen Förderprogramme zur Verfügung zu stellen, um dem Klima etwas Gutes zu tun.
Gänzlich neu wurden Maßnahmen aus den Bereichen Mobilität und Naturschutz aufgenommen, aber auch die bekannten Förderungen im energetischen Sektor um zahlreiche neue Fördertatbestände erweitert.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
Erwerb/Leasing/Miete von
- (e-)Lastenfahrräder
- Fahrradanhänger
- Erwachsenen-Dreiräder
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- für e-Lastenfahrräder/elektrisch betriebene Erwachsenen-Dreiräder 20 %, max. 1000 €
- für Lastenfahrräder/Erwachsenen-Dreiräder 20 %, max. 700 €
- für Fahrradanhänger 20 %, max. 200 €
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Unternehmen
- Gewerbebetriebe
- öffentliche Einrichtungen
- Freiberufler
- gemeinnützige anerkannte Organisationen
- Privatpersonen
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Das Antragsformular kannst du online herunterladen und per Post oder E-Mail an die Gemeinde Neubiberg senden:
Gemeinde Neubiberg,
SG Umwelt- und Naturschutz
Bahnhofsplatz 3
Zi. 2.11 Frau Dr. Barbara Linow
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Wichtige: Schließe keinen Kaufvertrag ab, bevor du keinen positiven Bescheid erhalten hast.
Fülle den Antrag vollständig aus und beachte, dass du die folgenden Nachweise ebenfalls mit sendest: Angebot zum Erwerb/ Leasing/ zur Miete, woraus der Fahrrad-/ Anhängertyp hervorgeht Datenblatt des Herstellers inkl. Fahrrad/ Anhängertyp.
Schritt 2:
Warte auf einen positiven Bescheid. Du hast ein Jahr lang Zeit dir dein (e-)Lastenfahrrad oder Anhänger zu kaufen.
Schritt 3:
Sende zur Auszahlung der Förderung Rechnung, Leasing-/ Mietvertrag, aus der/dem das Typenmodell hervorgeht sowie Bankbeleg(e) als Zahlungsnachweis.