Lastenfahrrad Förderung in Neubiberg

Förderprogramm zur Unterstützung von Klimaschutzbemühungen

Lastenrad Förderung in Neubiberg
Wer hat Anrecht?

Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Gewerbetreibende, Privatpersonen, Unternehmen

Voraussetzungen

Gefördert werden (e-)Lastenfahrräder mit einer Tretunterstützung bis max. 25 km/h und einer Mindestnutzlast von 120 kg (ohne Fahrer/in). Die Zuladungskapazität muss mind. 40 kg betragen. Bei elektrisch unterstützten Modellen ist eine Motorleistung bis 250 W zulässig. Die geförderten Lastenräder müssen mind. 36 Monate im Gemeindegebiet Neubiberg genutzt werden.

Reichweite

Neubiberg

Fördermittel

1000 Euro

Der Gemeinderat hat beschlossen Förderprogramme zur Verfügung zu stellen, um dem Klima etwas Gutes zu tun.

Gänzlich neu wurden Maßnahmen aus den Bereichen Mobilität und Naturschutz aufgenommen, aber auch die bekannten Förderungen im energetischen Sektor um zahlreiche neue Fördertatbestände erweitert.

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:
Erwerb, Leasing oder Miete von:

  • (e-)Lastenfahrrädern
  • Lastenanhängern
  • Erwachsenen-Dreirädern

Pro privater oder freiberuflicher Person ist nur ein Lastenrad innerhalb von fünf Jahren förderfähig. Bei Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen richtet sich die maximale Anzahl geförderter Fahrzeuge nach der Größe der Einrichtung, z. B. der Anzahl der Mitarbeitenden.

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • für e-Lastenfahrräder/elektrisch betriebene Erwachsenen-Dreiräder 20 % des Nettokaufpreises, max. 1000 €
  • für Lastenfahrräder/Erwachsenen-Dreiräder 20 % des Nettokaufpreises, max. 700 €
  • für Lastenanhänger 20 % des Nettokaufpreises, max. 200 €

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:

  • Unternehmen
  • Gewerbebetriebe
  • öffentliche Einrichtungen
  • Freiberufler
  • gemeinnützige anerkannte Organisationen
  • Privatpersonen

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Das Antragsformular kannst du online herunterladen und per Post oder E-Mail an die Gemeinde Neubiberg senden:

Gemeinde Neubiberg,
SG Umwelt- und Naturschutz
Bahnhofsplatz 3
Zi. 2.11 Frau Dr. Barbara Linow

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Wichtige: Schließe keinen Kaufvertrag ab, bevor du keinen positiven Bescheid erhalten hast.
Fülle den Antrag vollständig aus und beachte, dass du die folgenden Nachweise ebenfalls mit sendest: Angebot zum Erwerb/ Leasing/ zur Miete, woraus der Fahrrad-/ Anhängertyp hervorgeht Datenblatt des Herstellers inkl. Fahrrad/ Anhängertyp. 

Schritt 2:
Warte auf einen positiven Bescheid. Du hast ein Jahr lang Zeit dir dein (e-)Lastenfahrrad oder Anhänger zu kaufen.

Schritt 3:
Sende zur Auszahlung der Förderung Rechnung, Leasing-/ Mietvertrag, aus der/dem das Typenmodell hervorgeht sowie Bankbeleg(e) als Zahlungsnachweis.

Weitere Informationen zur Förderung

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden. 

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