Lastenfahrrad Förderung in München

Ab 01.06.2023 werden Lastenräder in München gefördert

Lastenrad Förderung in München
Wer hat Anrecht?

Freiberufler, Gewerbetreibende, Juristische Personen, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaft

Voraussetzungen

Gefördert werden Lastenfahrräder sowie Lasten- und Kinderanhänger. Lastenräder müssen über einen verlängerten Radstand oder fest integrierte Transportvorrichtungen verfügen, die deutlich mehr Volumen oder Gewicht aufnehmen als ein normales Bike. Bei gewerblichen Anträgen dürfen sie maximal 1 m³ oder 120 kg transportieren. Anhänger müssen mindestens 20 kg und höchstens 90 kg Zuladung bieten, bei maximal 1 m Breite, 2 m Länge und 1,4 m Höhe.

Reichweite

München

Fördermittel

750 Euro

Das Förderprogramm "Klimaneutrale Antriebe" geht am 1. Juni 2023 in die nächste Runde.

Zur Senkung der lokalen CO²-, Feinstaub und Schadgas-Emissionen sowie der flächendeckenden Lärmminderung, hat die Stadt München die Lastenrad Förderung ins Leben gerufen.

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • Lastenräder mit Elektroantrieb
  • Lastenräder ohne Elektroantrieb
  • Lastenanhänger

Gefördert werden auch Leasingfahrzeuge (min. 36 Monate) und Gebrauchtfahrzeuge, sofern sie von einem Händler bezogen werden. Zulassungspflichtige Fahrzeuge dürfen bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr ab Erstzulassung sein.“

Wichtig: Nicht gefördert werden Pedelecs, S-Pedelecs, e-Bikes und Segways. 

Umfang der Förderung

Förderhöhe:
Die Förderung beträgt 25 % der förderfähigen Anschaffungskosten, höchstens:

  • 750 € für Lastenräder mit Elektroantrieb
  • 500 € für Lastenräder ohne Elektroantrieb
  • 250 € für Lasten- oder Kinderanhänger

Zuschläge:

  • Sharing-Bonus:
  • +200 € für Lastenräder (mit/ohne e-Antrieb)
  • +100 € für Anhänger
  • München-Pass:
  • Förderquote erhöht sich auf 50 % der Anschaffungskosten

Wichtig:
Die gesamte Förderung pro Fahrzeug darf maximal 60 % der Anschaffungskosten betragen (inklusive aller Boni und Zuschläge). Maximal 20 Fahrzeuge sind pro Kalenderjahr je Antragsteller förderfähig.

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Freiberuflich Tätige
  • Vereine
  • Genossenschaften
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Sonstige juristische Personen nach Rücksprache

Wichtig: Hauptwohn- bzw. ein Firmensitz oder eine Niederlassung im Stadtgebiet München ist erforderlich. Im Falle einer Antragstellung durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft muss das betreffende Grundstück im Stadtgebiet München liegen. 

Nicht antragsberechtigt sind der Bund, die Bundesländer, Landkreise, Gemeinden sowie deren Einrichtungen

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Die Kaufprämie kann ab 01.04.2023 über das Förderportal des Referats für Klima- und Umweltschutz der Landeshauptstadt München beantragt werden.

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Ein Antrag muss vor Abschluss des Kauf- oder Leasingvertrags vollständig eingereicht sein. Erst nach Erhalt der Prüfbestätigung darf die Maßnahme begonnen werden. Im Förderportal kann die Förderung für das Lastenrad beantragt werden.

Sollte kein Internetzugang zur Verfügung stehen kann zur Beantragung der Zuwendung der entsprechende Vordruck unter folgender Adresse angefordert werden:
Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
RKU-II-2
Bayerstraße 28a, 80335 München

Schritt 2:
Der Förderantrag ist mit allen erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail einzureichen.

Alle Gruppierungen, außer Privatpersonen

Natürliche Person (Privatperson oder freiberuflich tätige Person)

  • Kopie des Personalausweises, Kopie des Reisepasses oder ein alternatives Ausweisdokument (zum Beispiel Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel)
  • Inhaber*innen eines München-Pass erhalten eine erhöhte Förderquote von 50 Prozent Als Nachweis ist die Kopie des München-Pass notwendig

Gewerbetreibende

  • Aktueller Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung

Vereine und Genossenschaften

  • Aktueller Vereins- beziehungsweise Genossenschaftsregisterauszug

Wohnungseigentümergemeinschaften

  • Nachweis der vertretungsberechtigten Person, zum Beispiel Hausverwaltervertrag in Verbindung mit einem Handelsregisterauszug oder einem Personalausweis oder Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, eine oder einen Vertreter*in mit der Antragstellung zu beauftragen.

Sonstiges

  • Geeigneter Nachweis, aus dem die Antragsberechtigung und die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers hervorgeht. 

Schritt 3:
Mit dem Verwendungsnachweis sind für die Förderung eines Fahrzeugs folgende Unterlagen einzureichen:

  • Kaufvertrag beziehungsweise Rechnungskopie oder Leasingvertrag in Kopie
  • Nachweis über die Rahmen- beziehungsweise Fahrzeugidentifikationsnummer
  • Nachweis zum Sharing Bonus

Schritt 4:
Nach Abschluss des Vertrags bzw. der endgültigen Realisierung der Maßnahme sind unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Monaten, die erforderlichen Nachweise mit dem Verwendungsnachweis über das Förderportal einzureichen.
Bei einer postalischen Antragstellung erhält die oder der Antragsteller*in den Verwendungsnachweis nach vollständigem Eingang aller Antragsunterlagen gemeinsam mit der Prüfbestätigung. 

Wichtige Hinweise:

  • Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss nach Förderbescheid ausgezahlt.
  • Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
  • Bei Verkauf oder Leasingabbruch vor drei Jahren ist eine anteilige Rückzahlung fällig.
  • Der Förderaufkleber ist drei Jahre sichtbar am Fahrzeug anzubringen.

Weitere Informationen

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden. 

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