Lastenfahrrad Förderung im Landkreis Kitzingen
Förderung von Lastenfahrrädern im Landkreis Kitzingen
Privatpersonen
Landkreis Kitzingen
300 Euro
Ab dem 01.06.2023 ist es möglich Förderungsanträge im Landkreis Kitzingen zu stellen.
Ab dem 01.06.2023 können Anträge für eine Lastenfahrrad Förderung gestellt werden. Dabei werden Lastenfahrräder mit und ohne Elektroantrieb mit 300 € gefördert.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- Lastenräder mit Elektroantrieb
- Lastenräder ohne Elektroantrieb
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 300 € bei Lastenrädern mit Elektroantrieb
- 300 € bei Lastenrädern ohne Elektroantrieb
Wer kann einen Antrag stellen?
- Bürgerinnen und Bürger mit erstem Wohnsitz im Landkreis Kitzingen in ihrer Funktion als natürliche Personen des privaten Rechts
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Stelle spätestens 30 Tage nach Kauf deines (e-)Lastenfahrrads den Antrag für die Förderung. Achte darauf, dass du neben dem Antrag auch eine Kopie des Kaufvertrages beifügst.
Schritt 2:
Den Antrag kannst du per E-Mail und postalisch an den Landkreis Kitzingen schicken.
Schritt 3:
Über die Entscheidung deines Antrages wirst du dann schriftlich informiert.
Weitere Informationen:
Hier findest du die aktuelle Richtline zur Förderung.