Lastenfahrrad Förderung in Hohenbrunn
Neue Fördermittel im Jahr 2023

Privatpersonen
Förderfähig sind serienmäßige und fabrikneue (e-)Lastenfahrräder. Der Haushalt muss mindestens 12 Monate Ökostrom beziehen und ihm kann nur ein Lastenrad gefördert werden. Es muss frontseitig eine Transporteinrichtung von mind. 40 kg Nutzlast vorhanden sein. Das Lastenrad muss mind. 2 Jahre im Besitz bleiben.
Hohenbrunn
750 Euro
Die Gemeinde Hohenbrunn unterstützt Bürgerinnen und Bürger mit Förderungen für (e-)Lastenräder in Höhe von 750 €.
Die Gemeinde Hohenbrunn stellt Fördermittel in Höhe von 84.000 € für verschiedene Energiesparmaßnahmen zur Verfügung. Unter anderem auch für die Förderung von (e-)Lastenräder.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 20 % der Anschaffungskosten oder der Leasingkosten über 36 Monate und maximal 750 €
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen mit Wohnsitz in Hohenbrunn
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du kannst das Antragsformular online herunterladen und per Post oder E-Mail an die Gemeinde Hohenbrunn:
Klimaschutz
Gemeinde Hohenbrunn
Pfarrer-Wenk-Platz 1
85662 Hohenbrunn
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Wichtig: Schließe noch keinen Kaufvertrag ab, bevor du einen positiven Förderbeschied erhalten hast.
Schritt 2:
Fülle den Antrag vollständig aus, unterschreibe ihn und sende ihn an die Gemeinde Hohenbrunn.
Schritt 3:
Wenn du einen positiven Bescheid erhalten hast, hast du 6 Monate Zeit dir dein (e-)Lastenfahrrad zu kaufen. Wenn du innerhalb dieser Zeit keinen Kaufvertrag abschließen kannst, kannst du eine Fristverlängerung schriftlich beantragen.
Schritt 4:
Spätestens 3 Monate nach der Inbetriebnahme deines (e-)Lastenfahrrads musst du die Unterlagen des Kaufes bei der Gemeinde einreichen.