Lastenfahrrad Förderung in Hof
Jetzt Lastenfahrrad Förderung in Hof sichern

gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine
Gefördert werden ein- und zweispurige Lastenpedelecs, die eine Tretunterstützung von bis zu 25 km/h haben. Zudem werden zulassungs- und versicherungspflichtige Lastenräder mit einer Tretunterstützung mit bis zu 45 km/h gefördert. Zudem müssen sie eine Zuladung von 50 kg ermöglichen. Der Kaufpreis darf nicht unter 2.500 € betragen.
Hof
500 Euro
Die Stadt Hof bietet eine Lastenrad Förderung in Höhe von 500 € an.
Die Förderung soll einen Anreiz bieten, auf grüne Mobilität umzusteigen.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- e-Lastenfahrräder (25 km/h sowie 45 km/h)
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 500 €
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen mit Wohnsitz in Hof
- Gemeinnützige Vereine
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du kannst das Antragsformular online herunterladen oder per Post oder E-Mail erhalten. Den Antrag kannst du ausschließlich per Post bei der Stadt einreichen:
Stadt Hof
Fachbereich 66
Radverkehrsbeauftragter
Karolinenstraße 17
95028 Hof
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Wichtig: Schließe erst einen Kaufvertrag ab, wenn du den Bewilligungsbescheid erhalten hast. Lasse dir zunächst ein konkretes Angebot geben.
Schritt 2:
Fülle das Antragformular vollständig aus und füge den Nachweis (z.B. Kopie des Personalausweises) deines Erstwohnsitzes bei. Zudem benötigst du ein Angebot für das entsprechende Lastenfahrrad.
Schritt 3:
Du hast 4 Monate nach dem Bewilligungsbescheid Zeit das Lastenfahrrad zu kaufen.
Schritt 4:
Nach dem Kauf des Lastenfahrrads schickst du einen Nachweis in Form einer Kopie der Rechnung, einer Kassenquittung und einen Nachweis der Bezahlung an die Stadt Hof. Danach hast du weitere 2 Monate, um ein Foto deines Lastenfahrrads und der Rahmennummer sowie die Rechnung und die getätigte Zahlung an die Stadt zu senden.