Lastenfahrrad Förderung in Hallstadt

Lastenfahrradförderung für Privatpersonen und das Gewerbe

Lastenrad Förderung in Hallstadt
Wer hat Anrecht?

Freiberufler, Gewerbetreibende, Juristische Personen, Kommunen, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen

Voraussetzungen

Förderfähig sind neue, ein-und zweispurige Lastenfahrräder mit und ohne Elektromotoren. Diese müssen eine Nutzlast von mindestens 40 kg aufweisen.

Reichweite

Hallstadt

Fördermittel

1000 Euro

Die Stadt Hallstadt fördert Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen mit bis zu 1.000 € für ein neues Lastenfahrrad.

Die Stadt Hallstadt möchte den Radverkehrsanteil erhöhen und fördert Privatpersonen sowie das Gewerbe bei der Anschaffung von Lastenfahrrädern.

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • (e-)Lastenfahrräder

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • Für Lastenfahrräder ohne Elektromotor 25 % der Nettoanschaffungskosten, max. jedoch 500 €
  • Für Lastenfahrräder mit Elektromotor 25 % der Nettoanschaffungskosten, max. jedoch 1000 €

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:

  • Privatpersonen mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Hallstadt
  • Gewerbetreibende und Kleinunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen
  • Freiberufler
  • Stiftungen, Genossenschaften, Vereine, Körperschaften des öffentlichen Rechts

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Du kannst einen formlosen Antrag an die Stadt per Post oder E-Mail senden oder diesen persönlich abgeben:

Stadt Hallstadt
Finanzverwaltung
Marktplatz 2
96103 Hallstadt

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Wichtig: Schließe noch keinen Kaufvertrag ab, bevor du einen positiven Förderbescheid erhalten hast.
Schreibe einen formlosen Antrag und gebe darin an, ob du ein e-Lastenfahrrad oder ein Lastenfahrrad möchtest und für welche Person/Gruppierung, der zuvor aufgezählten Kategorien, du den Antrag stellst.

Schritt 2:
Zu dem Antrag müssen noch weitere Nachweise beigefügt werden:

  • Erlaubnis zu einer Abfrage im Melderegister
  • Nachweis der Ansässigkeit der Stadt Hallstadt
  • Nachweis der Tätigkeit durch Kopie des Steuerbescheides
  • Nachweis über Sitz und Wirkungskreis

Schritt 3:
Wenn du die Unterlagen abgeschickt hast und einen positiven Bescheid erhalten hast, hast du 3 Monate Zeit einen Kaufvertag abzuschließen.

Schritt 4:
Sende eine Kopie des Kaufvertrags, eine Kopie der Kassenquittung bzw. ein Nachweis der Zahlung an die Stadt, um deinen Förderbeitrag zu erhalten.

Weitere Informationen zur Förderung

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden. 

Lastenrad Förderung

Jetzt Prämie beim Kauf deines Lasten e-Bikes sichern. Wir beraten dich gerne!