Lastenfahrrad Förderung in Hallstadt
Lastenfahrradförderung für Privatpersonen und das Gewerbe
Freiberufler, Gewerbetreibende, Juristische Personen, Kommunen, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen
Förderfähig sind neue, ein-und zweispurige Lastenfahrräder mit und ohne Elektromotoren. Diese müssen eine Nutzlast von mindestens 40 kg aufweisen.
Hallstadt
1000 Euro
Die Stadt Hallstadt fördert Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen mit bis zu 1.000 € für ein neues Lastenfahrrad.
Die Stadt Hallstadt möchte den Radverkehrsanteil erhöhen und fördert Privatpersonen sowie das Gewerbe bei der Anschaffung von Lastenfahrrädern.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- Für Lastenfahrräder ohne Elektromotor 25 % der Nettoanschaffungskosten, max. jedoch 500 €
- Für Lastenfahrräder mit Elektromotor 25 % der Nettoanschaffungskosten, max. jedoch 1000 €
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Hallstadt
- Gewerbetreibende und Kleinunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen
- Freiberufler
- Stiftungen, Genossenschaften, Vereine, Körperschaften des öffentlichen Rechts
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du kannst einen formlosen Antrag an die Stadt per Post oder E-Mail senden oder diesen persönlich abgeben:
Stadt Hallstadt
Finanzverwaltung
Marktplatz 2
96103 Hallstadt
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Wichtig: Schließe noch keinen Kaufvertrag ab, bevor du einen positiven Förderbescheid erhalten hast.
Schreibe einen formlosen Antrag und gebe darin an, ob du ein e-Lastenfahrrad oder ein Lastenfahrrad möchtest und für welche Person/Gruppierung, der zuvor aufgezählten Kategorien, du den Antrag stellst.
Schritt 2:
Zu dem Antrag müssen noch weitere Nachweise beigefügt werden:
- Erlaubnis zu einer Abfrage im Melderegister
- Nachweis der Ansässigkeit der Stadt Hallstadt
- Nachweis der Tätigkeit durch Kopie des Steuerbescheides
- Nachweis über Sitz und Wirkungskreis
Schritt 3:
Wenn du die Unterlagen abgeschickt hast und einen positiven Bescheid erhalten hast, hast du 3 Monate Zeit einen Kaufvertag abzuschließen.
Schritt 4:
Sende eine Kopie des Kaufvertrags, eine Kopie der Kassenquittung bzw. ein Nachweis der Zahlung an die Stadt, um deinen Förderbeitrag zu erhalten.