Lastenfahrrad Förderung in Gunzenhausen
Emissionsfreie Mobilität

Kommunen, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine
Förderfähig sind neue, selbst genutzte, ein- oder zweispurige e-Lastenfahrräder mit einer Tretunterstützung von bis zu 25 km/h sowie muskelbetriebene Lastenfahrräder. Zudem muss das (e-)Lastenfahrrad sowie ein Lastenanhänger eine Nutzlast von mindestens 40 kg aufweisen.
Gunzenhausen
2000 Euro
Gunzenhausen fördert (e-)Lastenfahrräder und Anhänger mit einer Fördersumme von bis zu 2000 €.
Die Stadt Gunzenhausen möchte einen Anreiz zur emissionsfreien Mobilität schaffen und zeigen, dass schwere Lasten auch mit dem Fahrrad transportiert werden kann.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
- Lastenanhänger
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- Bei (e-)Lastenfahrrädern 25 % und maximal 2.000 €
- Bei Lastenanhängern 25 % und maximal 250 €
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet von Gunzenhausen
- Stiftungen, Genossenschaften, Vereine, Körperschaften des öffentlichen Rechts
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du kannst das Antragsformular online ausfüllen oder per Post, E-Mail, Telefon oder persönlich beantragen.
Stadt Gunzenhausen, Hauptamt
Marktplatz 23
91710 Gunzenhausen
Zimmer 14/15
Tel.: 09831/508-111
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Wichtig: Schließe noch keinen Kaufvertrag ab, sondern erstmal nur einen Kostenvoranschlag.
Reiche den vollständig ausgefüllten Antrag bei der Stadt Gunzenhausen ein.
Schritt 2:
Wenn du einen positiven Förderbescheid erhältst, hast du drei Monate Zeit einen Kaufvertrag abzuschließen.
Schritt 3:
Nachdem du den Kaufvertrag abgeschlossen hast, schicke eine Kopie des Kaufvertrags, Datum der Übergabe und ein Foto des (e-)Lastenfahrrads oder des Anhängers an die Stadt.