Lastenfahrrad Förderung in Gersthofen
Förderung für (e-)Lastenfahrräder und Lastenanhänger

Privatpersonen
Förderfähig sind (e-)Lastenfahrräder mit einem standardisierten Sonderaufbau, der zum Transport geeignet ist. Zudem braucht das Fahrzeug eine Mindestnutzlast von 120 kg. Der Lastenanhänger braucht eine Mindestnutzlast von 30 kg.
Gersthofen
500 Euro
Die Stadt Gersthofen fördert (e-)Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit bis zu 500 €
Die Stadt Gersthofen möchte die Bürger und Bürgerinnen unterstützen und ermutigen, einen Beitrag zur Reduktion der Verkehrsbelastung in Gersthofen und zum Klimaschutz zu leisten.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
- Fahrradanhänger
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 20 % und maximal 300 € für Lastenfahrräder
- 20 % und maximal 500 € für e-Lastenfahrräder
- 20 % und maximal 200 € für Lastenanhänger
- 20 % und maximal 100 € für Fahrradanhänger
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen aus Rietberg
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du kannst den Antrag online runterladen und per Post oder E-Mail an die Stadt Gersthofen senden:
Stadt Gersthofen
Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Rathausplatz 1
86368 Gersthofen
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Fülle den Förderantrag nach spätestens zwei Monate nach dem Kauf vollständig aus.
Schritt 2:
Neben dem Antrag benötigst du eine Rechnungskopie, einen Nachweis der Nutzlast und einen Zahlungsbeleg.
Schritt 3:
Den Antrag und die Nachweise sendest du an die Stadt Gersthofen. Wenn alle Angaben korrekt und vollständig sind, bekommst du die entsprechende Summe ausgezahlt.