Lastenfahrrad Förderung in Gersthofen
Förderung für (e-)Lastenfahrräder und Lastenanhänger

Privatpersonen
Gefördert werden nur neue, unveränderte Lastenräder mit einer Mindestnutzlast von 120 kg und Lastenanhänger, die mind. 30 kg aufweisen. Leasing und gewerbliche Nutzung (z. B. Rikschas, Werbeflächen) sind ausgeschlossen. Die Nutzung ist für mindestens 3 Jahre verpflichtend, ein Weiterverkauf in dieser Zeit ist untersagt. Ein Stadt-Aufkleber muss gut sichtbar angebracht werden. Eine Doppelförderung durch Bund oder Länder ist nicht zulässig.
Gersthofen
500 Euro
Die Stadt Gersthofen fördert (e-)Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit bis zu 500 €
Ziel ist es, innerstädtische Autofahrten durch schadstoffarme Alternativen zu ersetzen. Die Förderung unterstützt eine nachhaltige Mobilität zur Reduzierung von Lärm, Emissionen und Verkehrsbelastung.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
- Fahrradanhänger
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 20 % und maximal 300 € für muskelbetriebene Lastenfahrräder
- 20 % und maximal 500 € für e-Lastenfahrräder
- 20 % und maximal 200 € für Anhänger zum Lasten- & Personentransport
- 20 % und maximal 100 € für Anhänger zum Lastentransport
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen aus Rietberg
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du kannst den Antrag online runterladen und per Post oder E-Mail an die Stadt Gersthofen senden:
Stadt Gersthofen
Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Rathausplatz 1
86368 Gersthofen
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Fülle den Förderantrag nach spätestens zwei Monate nach dem Kauf vollständig aus.
Schritt 2:
Neben dem Antrag benötigst du eine Rechnungskopie mit Typenbezeichnung, einen Nachweis der Nutzlast, falls nicht aus der Rechnung ersichtlich, und einen Zahlungsbeleg.
Schritt 3:
Den Antrag und die Nachweise sendest du an die Stadt Gersthofen. Wenn alle Angaben korrekt und vollständig sind, bekommst du die entsprechende Summe ausgezahlt.
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs. Bei Verstoß gegen die Fördervoraussetzungen ist die Förderung zurückzuzahlen.