Lastenfahrrad Förderung in Freising
Förderung für Gewerbe und einkommensschwache Haushalte
Gewerbetreibende, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaft
Die Förderung ist nur für das Gewerbe und einkommensschwache Haushalte, die Ökostrom beziehen. Förderfähig sind neue (e-)Lastenfahrräder, Pedelecs und Lastenanhänger. Die (e-)Lastenfahrräder dürfen die maximal Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten und müssen eine Nutzlast von 40 kg aufweisen. Der Anhänger muss eine Nutzlast von mindestens 25 kg aufweisen.
Freising
1200 Euro
Freising fördert das Gewerbe und einkommensschwache Privathaushalte mit einer Lastenfahrrad Förderung mit bis zu 1200 €.
Die Stadt Freising möchte zum Klimaschutz beitragen und die Emissionen sowie Lärm reduzieren.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
- Lastenanhänger
- Pedelecs
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- Für e-Lastenfahrräder 30 % und maximal 1.200 €
- Für Lastenfahrräder 30 % und maximal 700 €
- Für Lastenanhänger 35 % und maximal 350 €
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Einkommensschwache Haushalte mit Hauptwohnsitz in Freising
- Gewerbetreibende und Unternehmen
- Gemeinnützige Vereine und Genossenschaften
- Wohneigentümergemeinschaften
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du kannst das Antragsformular online herunterladen und per Post oder E-Mail an die Stadt Freising senden:
Amt für Stadtplanung und Umwelt
- Lastenradförderung -
Obere Hauptstraße 2
85354 Freising
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Wichtig: Schließe erst einen Kaufvertrag ab, wenn du den Bewilligungsbescheid erhalten hast. Lasse dir zunächst ein konkretes Angebot geben.
Schritt 2:
Fülle den Antrag vollständig aus und füge die nötigen Nachweise hinzu. Für alle Gruppierungen gilt ein Nachweis des Bezugs von Ökostrom.
Gewerbetreibende:
- Kopie des Gewerbescheins oder Handelsregisterauszug
Gemeinnützigkeit:
- Kopie über die Befreiung der Gewerbesteuer
Einkommensschwache Haushalte:
- Kopie des Personalausweises
- Nachweis einer Zuwendung
Wohneigentümergemeinschaften und Genossenschaften:
- bestandskräftigen Beschluss
- Grundbuchauszug
Schritt 3:
Wenn du einen positiven Beschied erhalten hast, hast du 4 Monate Zeit einen Kaufvertrag abzuschließen.
Schritt 4:
Sende eine Kopie des Kaufvertrags bzw. der Rechnung und einen Zahlungsnachweis an die Stadt.