Lastenfahrrad Förderung in Freising

Förderung für Gewerbe und einkommensschwache Haushalte

Lastenrad Förderung in Freising
Wer hat Anrecht?

Gewerbetreibende, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaft

Voraussetzungen

Die Förderung ist nur für das Gewerbe und einkommensschwache Haushalte, die Ökostrom beziehen. Förderfähig sind neue (e-)Lastenfahrräder, Pedelecs und Lastenanhänger. Die (e-)Lastenfahrräder dürfen die maximal Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten und müssen eine Nutzlast von 40 kg aufweisen. Der Anhänger muss eine Nutzlast von mindestens 25 kg aufweisen.

Reichweite

Freising

Fördermittel

1200 Euro

Freising fördert das Gewerbe und einkommensschwache Privathaushalte mit einer Lastenfahrrad Förderung mit bis zu 1200 €.

Die Stadt Freising möchte zum Klimaschutz beitragen und die Emissionen sowie Lärm reduzieren.

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • (e-)Lastenfahrräder
  • Lastenanhänger
  • Pedelecs

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • Für e-Lastenfahrräder 30 % und maximal 1.200 €
  • Für Lastenfahrräder 30 % und maximal 700 €
  • Für Lastenanhänger 35 % und maximal 350 €

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:

  • Einkommensschwache Haushalte mit Hauptwohnsitz in Freising
  • Gewerbetreibende und Unternehmen
  • Gemeinnützige Vereine und Genossenschaften
  • Wohneigentümergemeinschaften

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Du kannst das Antragsformular online herunterladen und per Post oder E-Mail an die Stadt Freising senden:

Amt für Stadtplanung und Umwelt
- Lastenradförderung -
Obere Hauptstraße 2
85354 Freising

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Wichtig: Schließe erst einen Kaufvertrag ab, wenn du den Bewilligungsbescheid erhalten hast. Lasse dir zunächst ein konkretes Angebot geben.

Schritt 2:
Fülle den Antrag vollständig aus und füge die nötigen Nachweise hinzu. Für alle Gruppierungen gilt ein Nachweis des Bezugs von Ökostrom.

Gewerbetreibende:

  • Kopie des Gewerbescheins oder Handelsregisterauszug

Gemeinnützigkeit:

  • Kopie über die Befreiung der Gewerbesteuer

Einkommensschwache Haushalte:

  • Kopie des Personalausweises
  • Nachweis einer Zuwendung

Wohneigentümergemeinschaften und Genossenschaften:

  • bestandskräftigen Beschluss
  • Grundbuchauszug

Schritt 3:
Wenn du einen positiven Beschied erhalten hast, hast du 4 Monate Zeit einen Kaufvertrag abzuschließen.

Schritt 4:
Sende eine Kopie des Kaufvertrags bzw. der Rechnung und einen Zahlungsnachweis an die Stadt.

Weitere Informationen zur Förderung

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden. 

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