Lastenfahrrad Förderung in Erlangen-Höchstadt
Förderung im Landkreis Erlangen-Höchstadt
Privatpersonen
Diese Förderung gilt nur für Neufahrzeuge und es kann innerhalb eines Jahres nur ein Fahrzeug pro Haushalt gefördert werden.
Erlangen-Höchstadt
400 Euro
Die Anträge können ab sofort gestellt werden. Für die Förderung sind Prämien in Höhe von 400 Euro für e-Lastenräder und 300 Euro für S-Pedelecs vorgesehen. Die Lastenrad Förderung unterstützt die umweltfreundliche Mobilität und richtet sich gezielt an Privatpersonen.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- e-Lastenräder
- S-Pedelecs
- "Aufsitz"- Elektroroller
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 400 € bei Lastenrädern mit Elektroantrieb
- 300 € bei S-Pedelecs mit Elektroantrieb
- 200 € bei "Aufsitz"- Elektrorollern
- 50 € zusätzliche Förderung, wenn nachweislich 100% Ökostrom im Haushalt verwendet wird oder eine Umstellung darauf beantragt wurde.
Wichtig: Für den Nachweis über Ökostrom muss eine Kopie des Stromversorgungsvertrags oder ein Nachweis der beantragten Umstellung beigefügt werden.
Wer kann einen Antrag stellen?
Privatpersonen mit Hauptwohnsitz im Landkreis Erlangen-Höchstadt
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du findest alle relevanten Informationen zur Förderung auf der Webseite.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Die Förderung kann beim Kreis Erlangen-Höchstadt beantragt werden. Der Antrag kann auf der Webseite des Landkreises heruntergeladen oder direkt online im PDF ausgefüllt werden. Natürlich ist ebenfalls eine Antragstellung per Mail oder per Post an die Landkreis Erlangen-Höchstadt möglich.
Die entsprechende Postadresse:
Landkreis Erlangen-Hochstädt
SG 13 Klimaschutz
Nägelsbachstraße 1
91052 Erlangen
Die entsprechende E-Mail Adresse:
klimaschutz@erlangen-hoechstadt.de
Schritt 2:
In dem Förderantrag muss folgendes enthalten sein:
- Ausgefülltes Antragsformular (dieses findest du hier: auf der Webseite des Landkreises.
- Geeigneter Nachweis über den 1. Wohnsitz im Landkreis Erlangen-Höchstadt (Bsp. Personalausweis - Kopie der Vorder- und Rückseite)
- Kaufvertrag, wenn bereits gekauft
Schritt 3:
Wichtig: Die Förderung kann vor dem Kauf, sowie auch nach dem Kauf des Lasten e-Bikes beantragt werden. Falls diese vor dem Kauf stattfindet, hast du ab dem Zeitpunkt der Bewilligung drei Wochen Zeit, um das e-Lastenrad zu kaufen und den Kaufvertrag dem Landkreis Erlangen-Höchstadt vorzulegen. Wenn du bereits ein e-Lastenrad gekauft hast, kannst du den Antrag zur Förderung bis zu zwei Monate nach dem Kaufdatum einreichen. Zu spät eingehende Förderanträge werden nicht berücksichtigt.
Weitere Informationen:
Hier findest du die aktuelle Richtline zur Förderung.