Lastenfahrrad Förderung in Dießen am Ammersee
Das Förderprogramm für Lasten e-Bikes und Anhänger

Privatpersonen
Neufahrzeuge
Dießen am Ammersee
1000 Euro
Ab 01.01.2022 werden Kaufprämien bis zu 1.000 Euro gefördert.
Für Privatpersonen in Dießen wird ab sofort die umweltfreundliche Mobilität gefördert, um kurz- sowie langfristige Umwelterfolge zu erreichen. Die Bereiche der Luftqualität sowie Lärmemissionen sollen mit Hilfe des Lastentransports verbessert und PKW-Fahrten reduziert werden. Dießen am Ammersee bietet daher Anreize für umweltfreundliche Alternativen und fördert diese mit bis zu 1.000 Euro.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- Lasten e-Bikes
- Fahrradanhängern mit e-Antrieb
Wichtig:
- Lastenpedelecs bis 25 km/h
- Mindestens eine Lasten-Zuladung von 40 kg (zzgl. Fahrergewicht)
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- Bei Lasten e-Bikes: 25 % der Anschaffungskosten und maximal 1.000 Euro
- Bei Lastenanhängern: 25 % der Anschaffungskosten und maximal 500 Euro
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Dießen am Ammersee
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Das Antragsformular kann einfach über die Seite der Stadt abgerufen werden.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Bitte fülle den Antrag aus.
Schritt 2:
Sende den Antrag postalisch oder per E-Mail an die nachfolgende Adresse:
Markt Dießen am Ammersee
Förderung Elektromobilität
Marktplatz 1
86911 Dießen am Ammersee
oder per E-Mail an: elektromobilitaet@diessen.de
Wichtig: Stelle den Förderantrag vor Abschluss des Kaufvertrags bzw. der Bestellung des Lastenfahrrads.
Schritt 3:
Halte beim Ausfüllen des Antrags deine Kontodaten bereit und reiche den Förderantrag sowie das Angebot des Shops mit den nachfolgenden Unterlagen bei der Stadt ein:
- Für Privatpersonen: Kopie des Personalausweises
Schritt 4:
Nach erfolgreicher Überprüfung deines Förderantrags erhältst du von der Stadt eine Förderzusage.
Nach dem Kauf musst du sowohl den vollständig ausgefüllte Antrag sowie die Rechnung und den Überweisungsbeleg über den Kauf des Fahrzeugs unverzüglich bei der Marktgemeinde einreichen.
Wichtig: Die Förderzusage ist lediglich drei Monate gültig. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Verlängerung der Frist möglich, sofern ein schriftlicher Antrag mindestens eine Woche
vor Fristablauf eingegangen ist.
Weitere Informationen zur Förderung