Lastenfahrrad Förderung in Bamberg
Förderung für Lastenfahrräder und Fahrradanhänger

Privatpersonen
Die Förderung können nur Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz im Landkreis Bamberg beanspruchen. Antragsberechtigt sind nur natürliche Personen des privaten Rechts. Die geförderten Lastenräder müssen für den Transport von Lasten oder Kindern geeignet sein. Mindesttragfähigkeit für Fahrradanhänger: 25 kg. Doppelförderung ist ausgeschlossen (keine parallele Förderung durch andere Programme). Der Antrag muss zwingend vor dem Kauf gestellt werden.
Bamberg
1.000 €
Die Radverkehrsförderung im Landkreis Bamberg ist ein wichtiger Baustein neben dem Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs und der Elektromobilität. Ziel ist es, den Anteil des Radverkehrs bis 2025 von zehn auf 20 Prozent zu erhöhen. Das Radwegenetz wurde bereits für Freizeitradler attraktiver gestaltet und wird nun für Alltagsnutzer ausgebaut, um ein sicheres und direktes Wegenetz zu schaffen. Besonders in dünn besiedelten Gebieten wird das Fahrrad als Zubringer zum ÖPNV an Bedeutung gewinnen, daher sollen sichere Abstellanlagen geschaffen werden. Die Förderung zielt darauf ab, eine nachhaltige und umweltfreundliche Mobilität im Landkreis zu fördern.
Das städtische Klima- und Umweltamt bezuschusst den Kauf von Lastenfahrrädern und Radanhängern. Dadurch soll der Radverkehrsanteil in der Stadt erhöht, die Luftqualität verbessert und die Lärmbelästigung reduziert werden.
Was wird gefördert?
In Frage für die Förderung kommt:
- Ein Lastenfahrrad oder (e-)Lastenfahrrad
- Fahrradanhänger
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
e-Lastenfahrrad: 25 % der Netto-Anschaffungskosten, max. 1.000
Muskulär betriebenes Lastenrad: 25 % der Netto-Anschaffungskosten, max. 500 €
Fahrradanhänger: 25 % der Netto-Anschaffungskosten, max. 250 €
Wer kann einen Antrag stellen?
Einen Antrag stellen können:
- Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren.
- Der Haushalt darf über maximal ein Kraftfahrzeug verfügen.
- Hauptwohnsitz muss in der Stadt Bamberg sein.
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Die Förderung für Bamberg kann ganz einfach online beantragt werden.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1: Antragstellung
Vom 01. April bis 30. Juni 2025 können Förderanträge eingereicht werden. Sämtliche Anträge, die den Förderbedingungen entsprechen und fristgerecht bis spätestens 30.06.2025 eingegangen sind, werden berücksichtigt. Dabei spielt es für die Genehmigung des Antrags keine Rolle, wann dieser innerhalb des Förderzeitraums eingereicht wurde.
Der Antrag kann über das Webformular eingereicht werden. Alternativ ist auch eine persönliche oder postalische Einreichung möglich:
- Stadt Bamberg, Klima- und Umweltamt, Michelsberg 10, 96049 Bamberg
- Infothek des Rathauses am ZOB, Promenadestraße 2a, 96047 Bamberg
Schritt 2: Losverfahren (falls notwendig)
Sollte die Fördersumme überschritten werden, gelangen alle Anträge in einen Lostopf. Es wird solange gelost, bis die zur Verfügung stehende Fördersumme ausgeschöpft ist.
Schritt 3: Bewilligung und Kauf
Die ausgelosten Antragstellenden erhalten einen Bewilligungsbescheid, der Auflagen und Befristungen enthalten kann. Der Abschluss des Kaufvertrags darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids erfolgen.
Die Beschaffung des Fahrzeugs sowie der Abruf der Mittel müssen innerhalb von drei Monaten nach Bestandskraft des Bewilligungsbescheids erfolgen. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Fristverlängerung beantragt werden.
Schritt 4: Nachweise und Auszahlung
Nach Abschluss des Kaufvertrags sind folgende Unterlagen unverzüglich bei der Stadt Bamberg vorzulegen:
- Eine Kopie des Kaufvertrags
- Eine Kopie der Kassenquittung des Händlers oder ein Kontoauszug/Überweisungsträger als Zahlungsnachweis
Die Einreichung kann digital unter umwelt-foerderung@stadt.bamberg.de oder postalisch an eine der oben genannten Adressen erfolgen.
Weitere Bedingungen
- Auch Angebote von Online-Händlern werden akzeptiert, wenn sie Modell, Marke, Modellnummer sowie den Brutto- und Nettokaufpreis klar ausweisen (z. B. als Screenshot).
- Die geförderten Fahrzeuge müssen für private Zwecke in der Stadt Bamberg genutzt werden.
- Die Mindesthaltedauer beträgt 24 Monate.
Weitere Informationen und das Antragsformular findest du unter: Informationen zur Förderung