Lastenfahrrad Förderung in Aschheim

Aschheim fördert schadstoffarme Mobilität

Lastenrad Förderung in Aschheim
Wer hat Anrecht?

Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Gewerbetreibende, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine

Voraussetzungen

Förderfähig sind Pedelecs, die einen maximal Geschwindigkeit von 25 km/h aufweisen. S-Pedelecs werden gefördert, wenn sie eine Tretunterstützung von bis zu 45 km/h aufweisen und eine Versicherungs-,Kennzeichen- und Fahrererlaubnispflicht haben. e-Lastenfahrräder müssen einen verlängerten Radstand und eine Zuladung von mindestens 40 kg aufweisen. Die Transportmöglichkeit muss unlösbar am Fahrrad befestigt sein.

Reichweite

Aschheim

Fördermittel

800 Euro

Die Gemeinde Aschheim fördert ab dem 01.08.2023 (e-)Lastenfahrräder, S-Pedelecs und Fahrräder mit bis zu 800 €.

Durch das Förderprogramm soll ein Anreiz geschaffen werden, Fahrten mit dem PKW auf kürzeren Strecken zu vermeiden. Pedelecs, Lastenräder, Lastenpedelecs und Fahrräder ermöglichen eine schadstoffarme und lärmreduzierte Mobilität.  

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • (e-)Lastenfahrräder
  • (S-) Pedelecs
  • Fahrräder

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:
20 % der förderfähigen Kosten

  • max. 200 € für Fahrräder (mind. 26 Zoll)
  • max. 500 € für Pedelecs, S-Pedelecs und Lastenfahrräder
  • max. 800 € für e-Lastenfahrräder

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:

  • Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Aschheim
  • Gewerbetreibende
  • Freiberufler
  • gemeinnützige Organisationen
  • Vereine

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Du kannst das Antragsformular online herunterladen, per E-Mail, Telefon oder persönlich erhalten. Der Antrag muss schriftlich per Post eingehen:

Gemeinde Aschheim
Saturnstraße 48
85609 Aschheim 

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Du kannst den Antrag vor und nach dem Kauf einreichen.
Fülle diesen vollständig aus und sende ein konkretes Angebot bzw. die Rechnung mit.

Schritt 2:
Wenn du einen positiven Bescheid erhältst und noch keinen Kaufvertrag abgeschlossen hast, musst die Rechnung und einen Überweisungsbeleg einreichen. Wenn du den Antrag nach dem Kauf gestellt hast, musst du noch einen Kaufnachweis (Quittung, Kontoauszug,...) erbringen.

Weitere Informationen zur Förderung

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Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden. 

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