Lastenfahrrad Förderung in Aschheim
Aschheim fördert schadstoffarme Mobilität
Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Gewerbetreibende, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine
Förderfähig sind Pedelecs, die einen maximal Geschwindigkeit von 25 km/h aufweisen. S-Pedelecs werden gefördert, wenn sie eine Tretunterstützung von bis zu 45 km/h aufweisen und eine Versicherungs-,Kennzeichen- und Fahrererlaubnispflicht haben. e-Lastenfahrräder müssen einen verlängerten Radstand und eine Zuladung von mindestens 40 kg aufweisen. Die Transportmöglichkeit muss unlösbar am Fahrrad befestigt sein.
Aschheim
800 Euro
Die Gemeinde Aschheim fördert ab dem 01.08.2023 (e-)Lastenfahrräder, S-Pedelecs und Fahrräder mit bis zu 800 €.
Durch das Förderprogramm soll ein Anreiz geschaffen werden, Fahrten mit dem PKW auf kürzeren Strecken zu vermeiden. Pedelecs, Lastenräder, Lastenpedelecs und Fahrräder ermöglichen eine schadstoffarme und lärmreduzierte Mobilität.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
- (S-)Pedelecs
- Fahrräder
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
20 % der förderfähigen Kosten
- max. 200 € für Fahrräder (mind. 26 Zoll)
- max. 500 € für Pedelecs, S-Pedelecs und Lastenfahrräder
- max. 800 € für e-Lastenfahrräder
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Aschheim
- Gewerbetreibende
- Freiberufler
- gemeinnützige Organisationen
- Vereine
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du kannst das Antragsformular online herunterladen, per E-Mail, Telefon oder persönlich erhalten. Der Antrag muss schriftlich per Post eingehen:
Gemeinde Aschheim
Saturnstraße 48
85609 Aschheim
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Du kannst den Antrag vor und nach dem Kauf einreichen.
Fülle diesen vollständig aus und sende ein konkretes Angebot bzw. die Rechnung mit.
Schritt 2:
Wenn du einen positiven Bescheid erhältst und noch keinen Kaufvertrag abgeschlossen hast, musst die Rechnung und einen Überweisungsbeleg einreichen. Wenn du den Antrag nach dem Kauf gestellt hast, musst du noch einen Kaufnachweis (Quittung, Kontoauszug,...) erbringen.