Lastenfahrrad Förderung in Aschheim
Aschheim fördert schadstoffarme Mobilität

Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Gewerbetreibende, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine
Förderfähig sind Pedelecs mit einer maximalen Unterstützung bis 25 km/h sowie S-Pedelecs mit Tretunterstützung bis 45 km/h. Lastenräder ohne Motor, die einsitzig sind und speziell für den Transport von Personen und Lasten konstruiert wurden, sind ebenfalls förderfähig. e-Lastenräder müssen zusätzlich über einen verlängerten Radstand, eine fest verbaute Transportvorrichtung und eine Mindestzuladung von 40 kg verfügen.
Aschheim
800 Euro
Die Gemeinde Aschheim fördert (e-)Lastenfahrräder, S-Pedelecs und Fahrräder mit bis zu 800 €.
Durch das Förderprogramm soll ein Anreiz geschaffen werden, Fahrten mit dem PKW auf kürzeren Strecken zu vermeiden. Pedelecs, Lastenräder, Lastenpedelecs und Fahrräder ermöglichen eine schadstoffarme und lärmreduzierte Mobilität.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenfahrräder
- (S-)Pedelecs
Nicht gefördert werden e-Bikes, Segways sowie Umbauten an herkömmlichen Fahrrädern.
Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf neue Bikes!
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
20 % der förderfähigen Kosten
- max. 500 € für Pedelecs, S-Pedelecs oder Lastenfahrräder
- max. 800 € für e-Lastenfahrräder
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Aschheim
- Gewerbetreibende
- Freiberufler
- gemeinnützige Organisationen
- Vereine
Darüber hinaus können Beschäftigte der Gemeinde Aschheim das Sonderförderprogramm in Anspruch nehmen.
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du kannst das Antragsformular online herunterladen, per E-Mail, Telefon oder persönlich erhalten. Der Antrag muss schriftlich per Post eingehen:
Gemeinde Aschheim
Saturnstraße 48
85609 Aschheim
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Du kannst den Antrag vor oder nach dem Kauf innerhalb der Geltungsdauer der Richtlinie einreichen. Fülle diesen vollständig aus, unterschreibe ihn und sende ihn gemeinsam mit einem konkreten Angebot oder – bei nachträglicher Antragstellung – mit der Rechnung sowie entsprechenden Kaufnachweisen (z. B. Quittung oder Kontoauszug) ein.
Schritt 2:
Nach positiver Prüfung des Antrages wird der Zuschuss ermittelt und du erhältst den Bewilligungsbescheid.
Schritt 3:
Die Auszahlung einer bewilligten Förderung erfolgt auf Basis der Rechnungsbelege und Kaufnachweise des Fördergegenstandes. Die Belege sind innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung bei der Gemeinde einzureichen