Lastenfahrrad Förderung in Weinstadt
Förderung von Lastenfahrrädern in Weinstadt
gemeinnützige Organisationen, Juristische Personen, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine
Lastenräder, die serienmäßig und fabrikneu sind und versicherungs- und zulassungsfrei. Zudem muss das (e-)Lastenfahrrad eine Nutzlast (Fahrer-Eigengewicht + mögliche weitere Zuladung) von mindestens 120 kg aufweisen und einen verlängerten Radstand haben oder über eine Transportmöglichkeit verfügen, die vom Fahrrad nicht getrennt werden kann.
Weinstadt
500 Euro
Das Weinstädter KlimaPLUS unterstützt dich bei deinen Klima-Maßnahmen und fördert deinen Lastenfahrrad-Kauf.
Gefördert werden serienmäßige und fabrikneue Lastenräder mit und ohne Elektromotor.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- Lastenräder mit Elektroantrieb
- Lastenräder ohne Elektroantrieb
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- pauschal 500 € pro gekauftem Lastenrad
Wichtig: Gefördert werden max. ein Lastenrad pro Haushalt und Jahr
Wer kann einen Antrag stellen?
Einen Antrag stellen können:
- Privatpersonen
- gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts
- eingetragene Vereine Stiftungen oder sonstige gemeinnützige Organisationen
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Du findest den Förderantrag auf der offiziellen Seite der Stadt.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Die Förderung kann nur erteilt werden, wenn die Anschaffung des Lastenfahrrads noch nicht erfolgt ist.
Schritt 2:
Fülle den Förderantrag vollständig aus und sende diesen per Mail an die Förderstelle.
Schritt 3:
Wenn du einen Zuwendungsbescheid erhältst, wird die Förderung für dich reserviert und du kannst mit der Suche nach deinem (e-)Lastenfahrrad beginnen. Reiche die Kopie der Rechnung bzw. des Kaufvertrages spätestens 9 Monate nach Bescheid ein.
Schritt 4:
Wenn es zu Lieferschwierigkeiten oder Kapazitätsengpässen kommt, kannst du eine Ausweitung des Umsetzungszeitraums beantragen.