Lastenfahrrad Förderung in Oftersheim

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Lastenrad Förderung in Oftersheim
Wer hat Anrecht?

Privatpersonen

Voraussetzungen

Gefördert werden ab Werk ausgestattete e-Lastenfahrräder mit bis zu 45 km/h und mindestens 40 kg Zuladung, muskelbetriebene Lastenräder sowie Lastenanhänger mit jeweils mindestens 40 kg Zuladung und elektrisch betriebene Krafträder bis 45 km/h der Klasse L1e.

Reichweite

Oftersheim

Fördermittel

500 Euro

Die Gemeinde Oftersheim gewährt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach Maßgabe dieses Förderprogramms Zuschüsse für den Umstieg auf eine nachhaltige Mobilität und fördert Maßnahmen für Wärme und Strom aus Sonne auf Wohngebäuden, die im Gebiet der Gemeinde Oftersheim liegen.

Die Gemeinde Oftersheim möchte mit diesem Förderprogramm die Bürger*innen Oftersheims motivieren, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) stärker zu nutzen und im Alltag, zum Beispiel beim Einkaufen, auf (e-)Lastenräder zu setzen. Die Gemeinde Oftersheim unterstützt die Nutzung alternativer Antriebe zum Schutz der Umwelt und des Klimas. Bürger*innen, die ihren PKW abmelden und nicht mehr nutzen, erhalten durch den „Mobilitäts-Bonus“ das Rhein-Neckar-Ticket einmalig kostenfrei oder können einen erhöhten Zuschuss für ein (e-)Lastenrad abrufen.

Was wird gefördert?

In Frage für die Förderung kommen:

  • (e-)Lastenfahrräder
  • e-Krafträder
  • Lastenanhänger

Nicht förderfähig sind:

  • nachträgliche Umbauten herkömmlicher (e)Lastenräder
  • gebrauchte Fahrzeuge

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • Bei Elektro-Lastenräder: 20 % der Anschaffungskosten und maximal 500 Euro 
  • Bei muskelbetriebenen Lastenräder: 20 % der Anschaffungskosten und maximal 300 Euro
  • Bei Lastenanhängern: 20 % der Anschaffungskosten und maximal 150 Euro
  • Bei elektrisch betriebenen Krafträder: 20 % der Anschaffungskosten und maximal 500 Euro

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:

  • Natürliche Personen mit Erstwohnsitz in Oftersheim

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Das Antragsformular kann einfach über die Seite der Gemeinde Oftersheim abgerufen werden.

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1
Der Förderantrag muss innerhalb von 6 Monaten nach Kauf schriftlich bei der Gemeinde Oftersheim eingehen. Antragsberechtigt sind Fahrzeuge, die ab dem 02.01.2023 erworben wurden. Mit dem Antrag wird bestätigt, dass das Fahrzeug mindestens 12 Monate genutzt und nicht dauerhaft weitergegeben oder verkauft wird.

Schritt 2
Dem Antrag sind in Kopie beizufügen:

  • Nachweis über die Nutzlast von mindestens 40 kg (bei Lastenrädern)
  • Kaufvertrag und/oder Kopie der Rechnung

Schritt 3
Nach Prüfung aller Unterlagen und bei erfüllten Fördervoraussetzungen wird der Förderbetrag auf das im Antrag angegebene Bankkonto überwiesen.

Weitere Informationen:
Hier findest du die online

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden. 

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