Lastenfahrrad Förderung in Denzlingen
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Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaft
(e-)Lastenräder: Ab Werk ausgestattet, Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h, Zuladung mind. 40 kg. Muskelbetriebene Lastenräder: Ab Werk ausgestattet, Zuladung mind. 40 kg. (e-)Lastenanhänger: Ab Werk ausgestattet, Zuladung mind. 30 kg. Keine Förderung für nachträgliche Umbauten oder selbst gebaute Anhänger. Bei (e)-Lastenrädern oder -anhängern muss der Antragsteller Ökostrom beziehen.
Denzlingen
500,00 €
Die Gemeinde Denzlingen fördert die Anschaffung klimafreundlicher Transportmittel wie Lastenfahrräder und Lastenanhänger. Die Förderung umfasst verschiedene Kategorien neuer und neuwertig gebrauchter (e-)Lastenräder sowie (e-)Lastenanhänger.
Das Förderprogramm bietet einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 25 % der Anschaffungskosten für Lastenräder und Lastenanhänger. Die maximalen Förderbeträge variieren je nach Fahrzeugtyp.
Was wird gefördert?
In Frage für die Förderung kommen:
- (e-)Lastenfahrräder
- Lastenanhänger
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt 25 % der Anschaffungskosten inkl. Mehrwertsteuer bis zu den genannten Höchstbeträgen.
- Neue e-Lastenräder: max. 500 €
- Neuwertig gebrauchte e-Lastenräder: max. 400 €
- Neue muskelbetriebene Lastenräder: max. 300 €
- Neuwertig gebrauchte muskelbetriebene Lastenräder: max. 200 €
- Neue (e-)Lastenanhänger: max. 500 €
- Neuwertig gebrauchte (e-)Lastenanhänger: max. 400 €
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Natürliche Personen mit Wohnsitz in Denzlingen
- Wohnungseigentümergemeinschaften
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Das Antragsformular ist auf der Website der Gemeinde Denzlingen erhältlich.
Wie läuft die Förderung ab?
Die Antragstellung muss innerhalb von 6 Monaten nach Anschaffung erfolgen. Bei Fragen steht das Klimaschutzmanagement der Gemeinde Denzlingen zur Verfügung.
Schritt 1:
Fülle den Förderantrag auf der Webseite der Gemeinde Denzlingen aus und reiche ihn einschließlich der folgenden Anlagen in digitaler Form ein:
- Rechnung und Zahlungsnachweis
- Nachweis über den Bezug von Ökostrom oder Wechselantrag auf Ökostrom
Schritt 2:
Die Gemeinde Denzlingen prüft deinen Antrag nach Reihenfolge des Eingangs und sendet dir bei positivem Ergebnis einen Zuwendungsbescheid zu, solange die Fördermittel verfügbar sind.
Schritt 3:
Nach Erhalt des Förderbescheides hast du sechs Monate Zeit, dein gefördertes Lastenfahrrad oder deinen (e-)Lastenanhänger zu erwerben und den Verwendungsnachweis einzureichen.