Lastenfahrrad Förderung in Denzlingen

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Lastenrad Förderung in Denzlingen
Wer hat Anrecht?

Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaft

Voraussetzungen

(e-)Lastenräder: Ab Werk ausgestattet, Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h, Zuladung mind. 40 kg. Muskelbetriebene Lastenräder: Ab Werk ausgestattet, Zuladung mind. 40 kg. (e-)Lastenanhänger: Ab Werk ausgestattet, Zuladung mind. 30 kg. Keine Förderung für nachträgliche Umbauten oder selbst gebaute Anhänger. Bei (e)-Lastenrädern oder -anhängern muss der Antragsteller Ökostrom beziehen.

Reichweite

Denzlingen

Fördermittel

500,00 €

Die Gemeinde Denzlingen fördert die Anschaffung klimafreundlicher Transportmittel wie Lastenfahrräder und Lastenanhänger. Die Förderung umfasst verschiedene Kategorien neuer und neuwertig gebrauchter (e-)Lastenräder sowie (e-)Lastenanhänger.

Das Förderprogramm bietet einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 25 % der Anschaffungskosten für Lastenräder und Lastenanhänger. Die maximalen Förderbeträge variieren je nach Fahrzeugtyp.

Was wird gefördert?

In Frage für die Förderung kommen:

  • (e-)Lastenfahrräder
  • Lastenanhänger

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt 25 % der Anschaffungskosten inkl. Mehrwertsteuer bis zu den genannten Höchstbeträgen.

  • Neue e-Lastenräder: max. 500 €
  • Neuwertig gebrauchte e-Lastenräder: max. 400 €
  • Neue muskelbetriebene Lastenräder: max. 300 €
  • Neuwertig gebrauchte muskelbetriebene Lastenräder: max. 200 €
  • Neue (e-)Lastenanhänger: max. 500 €
  • Neuwertig gebrauchte (e-)Lastenanhänger: max. 400 €

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:

  • Natürliche Personen mit Wohnsitz in Denzlingen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Das Antragsformular ist auf der Website der Gemeinde Denzlingen erhältlich.

Wie läuft die Förderung ab?

Die Antragstellung muss innerhalb von 6 Monaten nach Anschaffung erfolgen. Bei Fragen steht das Klimaschutzmanagement der Gemeinde Denzlingen zur Verfügung.
Schritt 1:
Fülle den Förderantrag auf der Webseite der Gemeinde Denzlingen aus und reiche ihn einschließlich der folgenden Anlagen in digitaler Form ein:

  • Rechnung und Zahlungsnachweis
  • Nachweis über den Bezug von Ökostrom oder Wechselantrag auf Ökostrom
    Schritt 2:
    Die Gemeinde Denzlingen prüft deinen Antrag nach Reihenfolge des Eingangs und sendet dir bei positivem Ergebnis einen Zuwendungsbescheid zu, solange die Fördermittel verfügbar sind.
    Schritt 3:
    Nach Erhalt des Förderbescheides hast du sechs Monate Zeit, dein gefördertes Lastenfahrrad oder deinen (e-)Lastenanhänger zu erwerben und den Verwendungsnachweis einzureichen.

Weitere Informationen

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden. 

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