Lastenfahrrad Förderung in Bietigheim-Bissingen

Förderung von umweltfreundlichen und nachhaltigen Verkehrsmitteln

Lastenrad Förderung in Bietigheim-Bissingen
Wer hat Anrecht?

Privatpersonen

Voraussetzungen

Förderfähig sind (e-)Lastenfahrräder mit einer unlösbaren Transportmöglichkeit, die ein Transportvolumen von mindestens 140 Litern aufweist. Zudem braucht das Fahrzeug eine Mindestnutzlast von 40 kg und einen verlängerten Radstand von mindestens 130 cm. Der Anhänger muss für einen Nutzlast von 30 kg zugelassen sein und das Transportvolumen muss mindestens 30 Liter umfassen.

Reichweite

Bietigheim-Bissingen

Fördermittel

1000 Euro

Die Stadt Bietigheim-Bissingen fördert (e-)Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit bis zu 1000 €.

Um die Verkehrssituation in den Städten zu verbessern, ist die Förderung von umweltfreundlichen und nachhaltigen Verkehrsmitteln sinnvoll. Der Umstieg vom eigenen Kraftfahrzeug etwa auf ein Lastenrad zur Nutzung für den Waren- und Personentransport soll nun auch in Bietigheim-Bissingen für möglichst viele Menschen, insbesondere Familien und Alleinerziehende, erleichtert werden.

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • (e-)Lastenfahrräder
  • Lastenanhänger

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • 30 % und maximal 1000 € für (e-)Lastenfahrräder
  • 100 € für Lastenanhänger

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:

  • Privatpersonen mit Wohnsitz in Bietigheim-Bissingen

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Du kannst das Antragsformular online herunterladen und der Stadt Bietigheim-Bissingen per Post oder E-Mail senden:

Stadt Bietigheim-Bissingen
Ordnungs- und Sozialamt
Bahnhofstr. 1
74321 Bietigheim-Bissingen

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Wichtig: Schließe erst einen Kaufvertrag ab, wenn du den Bewilligungsbescheid erhalten hast. Lasse dir zunächst ein konkretes Angebot geben.
Fülle den Antrag vollständig aus und sende ihn, das Angebot und einen Nachweis für deinen Erstwohnsitz an die Stadt.

Schritt 2:
Wenn alle Angaben vollständig sind und noch Mittel zur Verfügung stehen, bekommst du einen positiven Bescheid.

Schritt 3:
Wenn du diesen Beschied erhalten hast, hast du einen Monat Zeit dir das Cargobike bzw. den Lastenanhänger zu kaufen.

Schritt 4:
Ab Kauf hast du drei Monate Zeit die folgenden Nachweise an die Stadt zu senden:

  • Kopie der Bestellung/Auftragserteilung
  • Kopie des Kaufbeleges (inklusive der Fahrgestellnummer Ihres Lastenrads)
  • Nachweis über die getätigte Zahlung (bspw. Kopie des Kontoauszuges, Barzahlungsquittung oder ähnliches in Kopie)
  • Foto des geförderten Lastenrad bzw. Rad-Lastenanhängers mit dem gut sichtbar und dauerhaft angebrachten Förderaufkleber.

Weitere Informationen zur Förderung

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden. 

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