Lastenfahrrad Förderung in Bietigheim-Bissingen

Förderung von umweltfreundlichen und nachhaltigen Verkehrsmitteln

Lastenrad Förderung in Bietigheim-Bissingen
Wer hat Anrecht?

Privatpersonen

Voraussetzungen

Förderfähig sind (e-)Lastenräder mit fest verbauter Transportmöglichkeit, einem Transportvolumen von mindestens 140 Litern, einer Mindestnutzlast von 40 kg und einem verlängerten Radstand von mindestens 130 cm. Lastenanhänger müssen für mindestens 30 kg Nutzlast zugelassen sein und ein Transportvolumen von mindestens 30 Litern bieten.

Reichweite

Bietigheim-Bissingen

Fördermittel

1000 Euro

Die Stadt Bietigheim-Bissingen fördert (e-)Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit bis zu 1.000 €.

Um die Verkehrssituation in den Städten zu verbessern, ist die Förderung von umweltfreundlichen und nachhaltigen Verkehrsmitteln sinnvoll. Der Umstieg vom eigenen Kraftfahrzeug etwa auf ein Lastenrad zur Nutzung für den Waren- und Personentransport soll nun auch in Bietigheim-Bissingen für möglichst viele Menschen, insbesondere Familien und Alleinerziehende, erleichtert werden.

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • (e-)Lastenfahrräder
  • Lastenanhänger

e-Lastenräder besitzen im Unterschied zu muskelbetriebenen Modellen einen Elektromotor mit max. 250 W Leistung und Tretunterstützung bis 25 km/h (Anfahrhilfe bis 6 km/h).

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • 30 % und maximal 1.000 € für e-Lastenfahrräder
  • 30 % und maximal 300 € für muskelbetriebene Lastenfahrräder
  • 30% und maximal 100 € für Lastenanhänger

Pro Haushalt wird nur einmalig ein (e-)Lastenrad oder ein Lastenanhänger gefördert. Eine Doppelförderung durch andere Förderprogramme ist ausgeschlossen, das städtische Förderprogramm ist dann nachrangig.

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:

  • Privatpersonen mit Wohnsitz in Bietigheim-Bissingen; bevorzugt werden Familien, Alleinerziehende und Personen mit Behinderung

Hinweise:

  • Zuwendungsempfänger müssen der Anbringung eines Aufklebers (Aktionslogos) auf dem geförderten Lastenrad oder Lastenanhänger zustimmen.
  • Eine rein gewerbliche Nutzung des geförderten Fahrrades oder Anhängers ist nicht förderfähig.

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Du kannst das Antragsformular online ausfüllen und absenden.

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Wichtig: Schließe erst einen Kaufvertrag ab, wenn du den Bewilligungsbescheid erhalten hast. Lasse dir zunächst ein konkretes Angebot geben.
Fülle den Antrag vollständig aus und reiche ihn online ein.

Schritt 2:
Wenn alle Angaben vollständig sind und noch Mittel zur Verfügung stehen, bekommst du einen positiven Bescheid und den Förderaufkleber.

Schritt 3:
Wenn du diesen Bescheid erhalten hast, hast du einen Monat Zeit dir das Lastenfahrrad bzw. den Lastenanhänger zu kaufen.

Schritt 4:
Ab Kauf hast du drei Monate Zeit die folgenden Nachweise an die Stadt zu senden:

  • Kopie der Bestellung/Auftragserteilung
  • Kopie des Kaufbeleges (inklusive der Fahrgestellnummer Ihres Lastenrads)
  • Nachweis über die getätigte Zahlung (bspw. Kopie des Kontoauszuges, Barzahlungsquittung oder ähnliches in Kopie)
  • Foto des geförderten Lastenrad bzw. Lastenanhängers mit dem gut sichtbar und dauerhaft angebrachten Förderaufkleber.

Weitere Informationen zur Förderung

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden. 

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