Lastenrad Förderung im Saarland
Die Kaufprämie für das umweltfreundliche Lastenrad mit Elektromotor
Seit dem 11. März 2021 gibt es die neue Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Mobilität im Saarland (NMOB). Die Förderung hat das Ziel im Sinne eines klima- und umweltverträglichen Verkehrssektors den Radverkehr zu fördern. Die Attraktivität des Bikes als alltägliches Verkehrsmittel soll gesteigert und dadurch der Verkehrsanteil der Räder im Saarland erhöht werden. Damit möchte das Saarland einen Grundstein legen und das Rad als wichtigen Bestandteil der nachhaltigen Mobilität von morgen ansehen.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Saarland fördert daher den Kauf von privaten sowie gewerblichen Pedelecs/Lastenpedelecs mit bis zu 1.000 € bzw. 2.000 €.
Alle weiteren Informationen zu der Förderungen, finden Sie hier
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- Serienmäßig hergestellte Cargobikes (Lastenfahrräder und Lastenpedelecs)
- Pedelecs
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- Lastenpedelecs und Lastenfahrräder bis zu 50 % bis zu einer max. Fördersumme von 2.000 €
- Pedelecs bis zu 50 % bis zu einer max. Fördersumme von 1.000 €
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen bzw. deren Träger
- Kommunale Zweckverbände, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Sonstige Betriebe und Einrichtungen in mehrheitlich kommunaler Trägerschaft
- Kommunen
- Eingetragene, nicht-wirtschaftliche Vereine
- Natürliche Personen und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Haupt(wohn)sitz oder Betriebsstätte im Saarland
Wichtig: Vereine, Privatpersonen und Unternehmen sind ausschließlich für die Fördergegenstände Lastenfahrräder und Lastenpedelecs förderberechtigt. Somit ist hier ein Antrag auf die Unterstützung für ein Pedelec nicht möglich.
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Den Zuwendungsantrag zur Förderung finden Sie online sowie den entsprechenden Verwendungsnachweis.
Wie kann ich die Förderung beantragen?
Schritt 1:
Besuchen Sie die Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Saarland. Die Zuwendungsanträge des zuständigen Ministeriums müssen digital und in schriftlicher Form versendet werden. Füllen Sie den Antrag vor Vorhabenbeginn aus.
Schritt 2:
Richten Sie die Zuwendungsanträge bis 15. November an:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Referat D6 – ÖPNV-Förderung –
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Referat.D6@wirtschaft.saarland.de
Wichtig: Die Beantragung der Lastenfahrrad Förderung muss vor dem Kauf erfolgen. Die Fertigstellung und Abrechnung des Fördervorhabens muss bis spätestens 15. November erfolgen.
Schritt 3:
Nach Abschluss der geförderten Maßnahme muss die Verwendung der Zuwendung mit Hilfe des Verwendungsnachweisformblatts dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr schriftlich eingereicht werden.
Wichtig: Die Auszahlung der bewilligten Förderung erfolgt aufgrund der Rechnungsbelege, Kaufnachweise sowie sonstigen belegenden Dokumente. Für den Verwendungsnachweis daher bitte ebenfalls den Kaufvertrag oder die entsprechenden Rechnungen mit Zahlungsnachweisen einzureichen.
Jetzt Händler finden und Lasten e-Bike Förderung beantragen
Gerne beraten wir Sie zum Thema Förderung von Lasten e-Bikes am Telefon oder in unseren Shops.
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Die Kaufprämie für Lastenräder im Saarland beantragen
Die Förderung dient dazu den Alltagsradverkehr in den Städten und Kommunen im Saarland zu verbessern und attraktiver zu gestalten. Daher werden Pedelecs und Lastenräder, Abstellanlagen und Reparaturstationen oder die Erstellung von Radverkehrskonzepten gefördert. Für diejenigen, die sich wiederfinden winkt eine Kaufprämie in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten, max. 2.000 € bei Lasten e-Bikes.
Wer profitiert von der Prämie für Lasten e-Bikes?
Die sogenannte "Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Mobilität im Saarland (NMOB)" richtet sich an die Kommunen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und sonstige Betriebe die in kommunaler Trägerschaft stehen sowie juristische Personen mit Haupt(wohn)sitz oder Betriebsstätte im Saarland.
